1.911 Leiharbeiter im Kreis Olpe – NGG will „Zwei-Klassen-Belegschaften“ verhindern

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Fordert „Lohn-Schutz“ für Leiharbeiter: Helge Adolphs. Der Geschäftsführer der NGG Südwestfalen will die „drastische Lohn-Schieflage“ in heimischen Betrieben stoppen. Leiharbeiter sollen nicht länger zu kurz kommen. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Equal Pay“, fordert die NGG.

Gegen Zwei-Klassen-Belegschaften im Kreis Olpe: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) drängt auf eine gesetzliche Regelung zum Lohnschutz für Leiharbeiter. Nur so könne eine drastische Lohn-Schieflage auf dem Arbeitsmarkt im Kreis Olpe verhindert werden. Darüber hinaus will die Gewerkschaft ein stärkeres Mitspracherecht für Betriebsräte in heimischen Unternehmen, wenn Chefs den Einsatz von Leiharbeitnehmern planen.

„Wer im Kreis Olpe in Unternehmen als Leiharbeiter tätig ist, muss den gleichen Lohn bekommen wie regulär Beschäftigte. Arbeitgeber müssen dazu per Gesetz verpflichtet werden. Mit dem ‚Billigheimer-Modell’ muss Schluss sein“, sagt Helge Adolphs. Der Geschäftsführer der NGG Südwestfalen kritisiert die „Hängepartie“ der schwarz-gelben Regierungskoalition in Berlin. „Bislang tut sich hier nichts. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen setzt stattdessen auf freiwillige Branchenvereinbarungen – und drückt sich so vor einer gesetzlichen Regelung.“ Die NGG spricht von „Vogel-Strauß-Taktik“. Immerhin hätten die Unternehmen im Kreis Olpe 1.911 Leiharbeiter bei der Arbeitsagentur gemeldet.

Aussitzen sei der vollkommen falsche Weg. Der heimische Arbeitsmarkt brauche zügig faire Arbeitsbedingungen. Und dazu gehöre „gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit – Equal Pay“. Das müsse endlich ins Gesetz. Ansonsten drohe im Kreis Olpe die Gefahr, dass Stamm-Belegschaften immer öfter durch billige Zeitarbeiter ersetzt würden. Helge Adolphs: „Gerade im Nahrungsmittelbereich versuchen immer mehr Arbeitgeber, normale Beschäftigte durch Leiharbeiter zu ersetzen. Und das mit katastrophalen Folgen für das Lohnniveau.“

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Veröffentlicht von: am 16. Aug 2012. Einsortiert unter:
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