Märkischer Kreis (pmk). Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sollten rechtzeitig die Schulbedarfspauschale und den Zuschuss zum Mittagessen für ihre Kinder beantragen. Die Anträge werden bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort entgegen genommen und an den Märkischen Kreis weiter geleitet.
Für das neue Schuljahr 2012/2013 werden im August 2012 für den persönlichen Schulbedarf 70,00 Euro und im Februar kommenden Jahres 30,00 Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt. Erhalten können diese Leistungen Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen. Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsi-cherung für Arbeitssuchende (SGB II-ALG-II), bekommen, erhalten die Schulbedarfs-pauschale automatisch. Leistungsberechtigten nach dem SGB XII (Sozialhilfe) wird die Pauschale ebenfalls automatisch ausgezahlt.
Auch ein Zuschuss für das Mittagessen in Kindergarten oder Schule kann aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt werden. Der Antrag sollte schnellst möglichst gestellt werden, damit rechtzeitig zum Ende der Ferien die Kostenzusagen erteilt werden können. Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen den Zuschuss beim Jobcenter, Bezieher von Wohngeld und/oder Kinder-zuschlag können die Anträge bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben. Hier erfolgt dann auch eine Beratung zu weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabe-paketes. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII sind die örtlichen Sozialämter zuständig.
Weitergehende Informationen finden sich für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf der Internetseite des Jobcenters Märkischer Kreis www.jobcenter-mk.de und für die Bezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag auf der Seite des Märkischen Kreises www.maerkischer-kreis.de.
Quelle: Pressestelle Märkischer Kreis
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am 19. Jul 2012 und wurde einsortiert unter:
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