Märkischer Kreis: Lokale Netzwerke “Frühzeitige Hilfen” im Kreisgebiet

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Märkischer Kreis (pmk). Das Jugendamt des Märkischen Kreises, Fachdienst “Soziale Dienste”, organisiert mit Unterstützung des Kinder- und Jugend-ärztlichen Dienstes fünf Lokale Netzwerke “Frühzeitige Hilfen”. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Bundeskinderschutzgesetz, das am 01. Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Alle Jugendämter sind nun in der Verantwortung, den präventiven Kinderschutz zu stärken und flächendeckend einen Rahmen für verbindliche Vernetzungsstrukturen zu schaffen. Im Netzwerk Herscheid, Netzwerk West (Schalkmühle / Halver), Netzwerk Nord (Balve / Neuenrade), Netzwerk Nachrodt-Wiblingwerde, Netzwerk Süd (Meinerzhagen / Kierspe) fanden im Einzugsgebiet des Kreisjugendamtes nun erste Auftaktveranstaltungen statt. Insgesamt haben 85 professionelle Fachkräfte aus den Bereichen Kinder-/Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Bildung teilgenommen.

Die gezielte Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche soll zu einer Verbesserung der Unterstützung von jungen Eltern durch bedarfsgerechte Angebote im jeweiligen Sozialraum führen.

In den Netzwerktreffen können die bereits bestehenden Angebote koordiniert und neue Angebote entwickelt werden. Beispielsweise führt das Kreisjugendamt seit 2011 Willkommensbesuche bei den Eltern von Neugeborenen durch. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot an frischgebackene Eltern, um über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Grundsätzlich sind vielfältige neue Angebote denkbar (Elterntrainings, Patenschaften, Elterncafes usw.). Diese müssen auf die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde zugeschnitten und um-setzbar sein. Frühzeitige Unterstützungsangebote können helfen, dass Problemsituationen bestenfalls gar nicht erst entstehen oder positiv beeinflusst werden können.

Das Kreisjugendamt, unter Projektleitung von Martina Eisenblätter und Guido Kientopf, legt dabei den Schwerpunkt bewusst auf Kinder im Alter zwischen 0 bis 12 Jahren. Es geht damit über die empfohlene Altersgruppe des Nationalen Zentrums “Frühe Hilfen” von Kindern im Alter von 0 bis drei Jahren hinaus. Vorrangig soll ein frühzeitiger Zugang betont werden, ohne eine allzu enge Alterseinschränkung vorzunehmen.

Quelle: Pressestelle Märkischer Kreis

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