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Sondereinsatz “Schulstart” der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein: Über 1300 Fahrzeuge “gemessen

Siegen-Wittgenstein (ots) – Am 30.08.10 begann in Nordrhein – Westfalen das Schuljahr 2010 / 2011.

Als schwächste Gruppe in der Kette der Verkehrsteilnehmer sind die Kinder im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt, dies gilt insbesondere für die  Schulanfänger.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, führt die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein alljährlich das Aktionsprogramm “Schulstart” durch.

Durch umfangreiche Tätigkeiten im präventiven und repressiven Bereich sollen die besonderen Gefahren und Bedürfnisse der Zielgruppe der Kinder / Schulanfänger verdeutlicht werden.

Ziel ist es, das Risiko, dass Kinder Opfer eines Verkehrsunfalls werden, zu minimieren.

Am Mittwoch, 29.09.2009, 06.30 – 14.00 Uhr fand nun – öffentlichkeitswirksam  und mit starken Kräften – der diesjährige kreisweite Sondereinsatz “Schulstart” statt.

Beteiligt an dem Einsatz waren zahlreiche Siegen-Wittgensteiner Polizeibeamten/-innen und auch Kräfte des Kreises Siegen – Wittgenstein.

Die Schwerpunkte der Kontrollen lagen in den Bereichen:
Geschwindigkeitsüberwachungen

mittels Radar und Laser, Gurt- und Handykontrollen

sowie Schulbuskontrollen. Dabei wurden die Kontrollorte ausschließlich im Bereich von Schulen bzw. Schulwegen gewählt.

Durch die eingesetzten Kräfte wurden bei über 1300 gemessenen bzw.
kontrollierten Fahrzeugen folgende Maßnahmen getroffen:

Ordnungswidrigkeitenanzeigen:

Geschwindigkeit :    22 Anzeigen

Rückhaltesysteme / Handy/ sonstige Verstöße:

30 Anzeigen.

Verwarnungsgelder:

Geschwindigkeit:  88 Verwarngelder

Rückhaltesysteme / sonstige: 17 Verwarngelder.

Sonstige Maßnahmen:

5 Mängelkarten und eine Untersagung der Weiterfahrt.

Darüber hinaus wurden bei zahlreichen Gesprächen mit den Fahrzeugführern die besonderen Gefahren, Folgen und Konsequenzen speziell von Geschwindigkeits-, Gurt- und Handyverstößen deutlich hervorgehoben.

Die Notwendigkeit des Aktions-programms  “Schulstart” wurde erneut dadurch belegt, dass unter anderem ein Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeit von 63 km/h ( bei zulässigen 30 km/ h) im Bereich einer Schule gemessen wurde. Diesen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro und ein Monat Fahrverbot.

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