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Strafverfahren für E-Scooter Fahrer

Eslohe – Ein 20-Jähriger wurde am Donnerstag mit seinem E-Scooter von der Polizei angehalten. Der Dortmunder verstieß gleich gegen mehrere Vorschriften. Zudem stand er unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Um 23.20 Uhr fuhr der Mann mit einem 19-jährigen Mitfahrer auf dem Gehweg der Hauptstraße. Ein Versicherungskennzeichen war nicht angebracht. Da ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben, Gehwege für E-Scooter gesperrt sind und die Mitnahme von Personen auf den Rollern verboten ist, wurde das Duo aus Dortmund angehalten. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,0 Promille. Zudem ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Drogen. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und kein Kinderspielzeug! Deshalb gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer! Dem Dortmunder wurde eine Blutprobe entnommen. Ein Strafverfahren wurde eingerichtet.

Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

Veröffentlicht von:

Sandra Dolas
Sandra Dolas
Sandra Dolas ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt und ist unter Tel. 02261-9989-885 bzw. Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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