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Fahrzeugzulassungen nur noch mit SEPA möglich

Kreis Olpe – Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht dafür unter anderem eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. „Diese muss“, erklärt Heinz Kirchhoff, der Leiter des Fachdienstes Straßenverkehr des Kreises Olpe, „bei Zulassungen ab dem 30. Januar 2014 zwingend in Form eines SEPA-Lastschriftmandats vorgelegt werden“.

Mit der Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area) passt auch die Steuerverwaltung ihre Zahlungsverfahren an die neuen Regelungen an. Das neue SEPA-Lastschriftmandat löst das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren ab. Daher können die bekannten Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer auch nicht mehr verwendet werden. Die erforderlichen Vordrucke (SEPA-Lastschriftmandat und Zulassungsvollmacht) sind ab sofort im Internet unter www.kreis-olpe.de erhältlich.

„Bei der Zulassung muss dann das SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers im Original vorgelegt werden – eine Kopie reicht nicht aus“, ergänzt Heinz Kirchhoff.

Wer sein Fahrzeug bereits vorher zugelassen hat, darf sich entspannt zurücklehnen – die Umstellung vom bisherigen Lastschrifteinzugsverfahren auf SEPA erfolgt automatisch.

Übrigens: Für die Kfz-Steuer sind künftig nicht mehr die Länder zuständig, sondern der Bund. Die Zollverwaltung übernimmt dann die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung von den Finanzämtern. Hierzu zählt auch die Bearbeitung der Anträge auf Steuerbefreiung. Ansprechpartner für diese Angelegenheiten ist dann das Hauptzollamt Dortmund, Niederlassung Siegen.

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