Jugendschutz-Plakat informiert über erlaubte Besuchszeiten auf Schützenfesten
Iserlohn – „Wie lange darf ich auf dem Schützenfest sein?“ – Diese Frage, die sich um die erlaubten „Besuchszeiten“ Jugendlicher auf Schützenfesten dreht, beantwortet ab sofort ein Plakat, das von dem Projekt „PausenbrotDesign – die Schülerwerbeagentur am Berufskolleg des Märkischen Kreises in Iserlohn“ entworfen und gestaltet wurde. Aushängen wird es bei den anstehenden Schützenfesten neben dem üblichen Aushang des Jugendschutzgesetzes.
Den Auftrag für das Plakat erhielten die Schülerinnen und Schüler von Alexandra Carius (Ordnungsamt) und Jürgen Lensing (Jugendamt), die beide im Iserlohner Rathaus unter anderem für den Jugendschutz zuständig sind. Aufgabe war es, die Inhalte des § 5 des Jugendschutzgesetzes (Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen) so als Plakat zu gestalten, dass sie leicht verständlich dargestellt werden und sich Jugendliche als Zielgruppe optisch angesprochen fühlen.
Entstanden ist eine Grafik, die analog einer Verkehrsampel signalisiert, wie lange Jugendliche die Feste besuchen dürfen: Rot steht für Jugendliche unter vierzehn Jahren und erlaubt den Besuch bis 22 Uhr, Gelb richtet sich an Jugendliche zwischen vierzehn und siebzehn Jahren, die bis 24 Uhr bleiben dürfen, und Grün gilt für alle ab achtzehn und heißt „Bleib solange du willst!“.
In dem Projekt „PausenbrotDesign“ arbeiten Schülerinnen und Schüler, die eine vollzeitschulische Ausbildung zur gestaltungstechnischen Assistentin bzw. zum gestaltungstechnischen Assistenten absolvieren. Unterstützt von einem betreuenden Lehrer leiten sie die Werbe- und Designagentur, um ihr schulisch erworbenes Wissen an realen Gestaltungsaufträgen zu erproben und zu vertiefen und so erste Berufserfahrung zu sammeln.
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