GesundheitLüdenscheid NachrichtenPolitik in Südwestfalen

Corona-Maßnahmen

Lüdenscheid – Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen gibt es inzwischen zahlreiche Infektionen. Vor dem Hintergrund drastisch steigender Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung von Coronavirus-Infektionen ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen. Die Maßnahmen sind geeignet, zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen und daher erforderlich.

Stadt Lüdenscheid setzt in den Maßnahmen Vorgaben des Landes um

Entsprechend hat das Land am Wochenende einen „Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen“ herausgegeben. Die Stadtverwaltung Lüdenscheid setzt diesen nun mit einer Allgemeinverfügung für die Stadt Lüdenscheid um. Diese tritt ab sofort in Kraft und betrifft unter anderem die folgenden Bereiche.

Bars, Clubs, Diskos, Theater und Kinos geschlossen

Bereits ab Montag, 16. März, müssen sogenannte „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen. Dieselbe Regelung gilt für Prostitutionsbetriebe. Auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen ist ab sofort untersagt.

Ab Dienstag, 17. März, sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Maßnahmen im Stern-Center: Zutritt nur noch unter strengen Auflagen

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ wie dem Stern-Center soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein.

Regelungen für Restaurants und Gaststätten

Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen können zunächst geöffnet bleiben. Für sie gelten aber enge Auflagen.
Zum Beispiel:

  • die Registrierung der Besucher,
  • eine reduzierte Besucherzahl, so dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann,
  • Verbot von Verzehr an der Theke,
  • aktive Information über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene.

Auch die Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sind in der Allgemeinverfügung geregelt.

Die gesamte Allgemeinverfügung finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Lüdenscheid (Rathaus & Bürger – Info& Service – Öffentliche Bekanntmachungen) und als Anlage zur entsprechenden Pressemitteilung.

Quelle: Stadt Lüdenscheid

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion und ist unter Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"