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Neuerungen beim Bildungsscheck

Runder Tisch kam im Arnsberger Kreishaus zusammen

Kreis Soest/Hochsauerlandkreis – Anfang des Jahres ist der neue Bildungsscheck NRW gestartet und löste das bisherige „Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte“ ab. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kurskosten, höchstens 500 Euro pro Bildungsscheck. Diese Regelungen hatte der Runde Tisch Bildungsscheck im Blick, zu dem die Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland ins Arnsberger Kreishaus eingeladen hatte.

Der Bildungsscheck kann auch 2015 von Unternehmen betrieblich und von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden individuell in Anspruch genommen werden. Es gibt aber auch einige Neuerungen. Unternehmen können bis zu zehn Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Kalenderjahren in Anspruch nehmen. Für berufliche Weiterbildung steht Beschäftigten bzw. Berufsrückkehrenden ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Jahren zu. Beschäftigte können somit innerhalb von zwei Kalenderjahren jeweils einen individuellen und einen betrieblichen Bildungsscheck erhalten. Die restlichen Kurskosten nach Abzug der Förderung trägt beim betrieblichen Zugang das Unternehmen, im individuellen Zugang der oder die Beschäftigte. Die Kosten der Weiterbildung müssen mindestens 500 Euro (brutto) betragen.

Der neue Bildungsscheck richtet sich besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zugewanderte können den Bildungsscheck nutzen, um vorhandene Qualifizierungslücken zu schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können einen Berufsabschluss nachholen.

Foto: Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland
Foto: Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland

Der Runde Tisch Bildungsscheck dient den 16 Beratungsstellen als Erfahrungsaustausch. Die Regionalagentur koordiniert die Beratungsstellen, die Bezirksregierung Arnsberg löst die Bildungsschecks ein. Im Jahr 2014 wurden in der Region Hellweg-Hochsauerland insgesamt 3.092 Bildungsschecks ausgegeben, 1.698 im so genannten betrieblichen Zugang, 1.394 im individuellen Zugang. Andreas Bendig von der G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH in Bottrop) ergänzte den Erfahrungsaustausch mit weiteren aktuellen Informationen.

Den Bildungsscheck NRW können Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmen mit mindestens einem und weniger als 250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhalten. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes können keinen Bildungsscheck erhalten. Im individuellen Zugang darf das zu versteuernde Einkommen maximal 30.000 Euro, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000 Euro betragen. Sofern das zu versteuernde Einkommen 20.000 bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt, ist zunächst die Bildungsprämie des Bundes zu beantragen.

Finanziert wird das Programm des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Weitere Informationen bei der Leiterin der Regionalagentur Hellweg Hochsauerland, Ursula Rode-Schäffer in Soest, Telefon 02921/303499, E-Mail rode-schaeffer@r-h-h.de, bei ihrem Stellvertreter Tobias Eggenstein in Arnsberg, Telefon 02931/944040 , E-Mail eggenstein@r-h-h.de. Eine Gesamtliste mit den Kontaktdaten der Beratungsstellen Bildungsscheck und Bildungsprämie im Kreis Soest und im Hochsauerland gibt es im Netz unter www.r-h-h.de.

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