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Kreis Soest: Schüler-BAföG rechtzeitig beantragen

Kreis Soest. Die BAföG-Mitarbeiterinnen beim Kreisjugendamt Soest raten Schülerinnen und Schülern schon jetzt Anträge auf Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2011/2012 zu stellen. Nur so kann der übliche Antragsstau zum Schulbeginn im September vermieden und die damit verbundenen mehrwöchigen Bearbeitungszeiten verkürzt werden.

Schüler-BAföG ist kein Darlehen und muss deshalb nicht zurückgezahlt werden. Die jeweiligen Ausbildungsstätten und Ausbildungsgänge müssen allerdings als förderungsfähig im Sinne des BAföG anerkannt sein. Dies sind Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufs-qualifizierenden Abschluss vermitteln; Abendhaupt- und Abendrealschulen (in der Regel ab Semester 3), Berufsaufbauschulen, Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen; Abendgymnasien (ab Semester 4) und Kollegs.

Auch bei einem Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, der übrigen Berufsfachschulen und der Fach- und Fachoberschulen kann Schüler-BAföG gewährt werden. Der Besuch dieser Bildungsgänge kann allerdings nur dann gefördert werden, wenn die Schülerin oder der Schüler nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung anerkannt werden kann.

Schüler-BAföG ist aber auch abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszu-bildenden und in der Regel vom Einkommen der Eltern. Es wird mit Beginn der Aus- bildung gezahlt, frühestens aber ab dem Monat, in dem der Antrag beim Kreis Soest eingegangen ist.

Studentinnen und Studenten an Hochschulen und Fachhochschulen wenden sich bitte an ihr zuständiges Studentenwerk.

Informationen zur Ausbildungsförderung und entsprechende Antragsformulare erhalten die Schülerinnen und Schüler persönlich im Bürgerservice des Kreishauses Soest oder telefonisch beim Bürgertelefon, Telefonnummer 02921/30-2222 sowie im Internet unter www.das-neue-bafoeg.de und www.kreis-soest.de (Bürgerservice/ Produkte A-Z/ Ausbildungsförderung). Weiterhin liegen Antragsformulare bei den Städten und Gemeinden im Kreis Soest aus.

Quelle: Pressestelle Kreis Soest

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