Ratgeber

Verpackungsregelung: Was müssen Online-Shops beachten

Im Jahre 1998 galt eine Verpackungsordnung in Kraft, die Händler verpflichtete, Umverpackungen kostenlos zurückzunehmen. Ziele dieser Verpackungsverordnung waren einerseits die Entlastung des Verbrauchers. Andererseits ging es aber auch darum, die Verpackung zu sammeln und ordnungsgemäß einer Verwertung zuzuführen. Es galt nicht als sicher, ob alle Verbraucher dies auch den Vorschriften entsprechen tun. Stationäre Händler stellen seitdem hinter den Kassen Container auf. In diesen Containern können Verbraucher die Verpackungen entsorgen. Der Händler stellt sicher, dass die Verpackung richtig und umweltgerecht entsorgt wird.

Neuregelung der Verpackungsverordnung im Jahre 2019

Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

Das Gesetz aus 1998 wurde im Jahre 2019 überarbeitet und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Nicht nur stationäre Händler, sondern auch Onlinehändler haben die Pflicht, Verpackungen zurückzunehmen. Dies gilt nicht nur für Kartons, Plastik und Umverpackungen aus anderen Materialien, sondern auch für Paletten. Da Onlinehändler keinen direkten Kontakt mit ihren Kunden haben, gestaltet sich die Rücknahme deutlich schwieriger. Viele Kunden scheuen den Aufwand, die Verpackung an den Händler zurückzugeben. Sie entsorgen die Verpackung selbst oder nutzen sie ein zweites Mal. Hier entsteht wieder eine Lücke im System, denn es ist nicht gesichert, dass jeder Kunde die Verpackung auch wirklich so entsorgt, wie es die Gesetze vorschreiben.

Verpackungen sind für den Versand notwendig

Der vollständige Verzicht auf Verpackungen ist beim Onlinehandel nicht notwendig. Es ist wichtig und wesentlich, dass die Ware unbeschädigt beim Verbraucher ankommt. Dies gilt für paketfähige Ware ebenso wie für Artikel, die klassisch als Paket versendet werden können. Viele Onlinehändler arbeiten mit Kartons aus umweltfreundlichen Materialien von Enviropack, die einfach im Papiermüll entsorgt werden können. Die Kartons sind in verschiedenen Größen und Abmessungen erhältlich. Die Abmessungen entsprechend den Vorschriften der Paketdienste. Gleichermaßen geben die verschiedenen Größen dem Dienstleister die Möglichkeit, die Verpackung exakt auf die bestellte Ware anzupassen. So wird verhindert, dass zu große Pakete versendet werden. Dies spart einerseits Kosten. Andererseits kann der Verpackungsmüll reduziert werden.

Rücknahme von Verpackungen für sperrige Ware

Große und sperrige Waren erfordern nicht nur einen gesonderten Versand, sondern auch eine spezielle Verpackung. So werden Haushaltsgeräte oftmals auf einer Palette geliefert. Die Paletten sind Eigentum des Onlinehändlers und werden in der Regel von der Spedition an diesen zurückgeführt. Der Spediteur muss aber nicht nur die Palette, sondern auch die Umverpackung zurücknehmen und kostenlos entsorgen, wenn der Kunde dies verlangt. So ist es im neuen Verpackungsgesetz festgehalten. Letztlich trifft der Kunde die Entscheidung, ob er die Verpackung zurückgeben oder selbst entsorgen möchte. In jedem Fall hat der Händler die Pflicht, die Verpackung kostenfrei zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Südwestfalen-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de

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