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Kontaktverbot und verlängerte Erreichbarkeit

Bad Berleburg – Ab Montag gilt ein weitgehendes Kontaktverbot für den öffentlichen Raum, das auch durch das Ordnungsamt der Stadt Bad Berleburg durchgesetzt wird. Die Telefonzentrale unter 02751/923-0 ist ab Montag auch abends erreichbar.

Die Stadt Bad Berleburg begrüßt die neuen Regelungen, auf die sich Bund und Länder am Sonntag geeinigt haben. Das ist in einer kurzfristig einberufenen Videokonferenz des SAE (Stab für außergewöhnliche Ereignisse) deutlich geworden. „Unsere Kontrollen haben auch heute gezeigt, dass in Bad Berleburg die allermeisten Menschen bereits Kontakte vermeiden. Dafür bedanken wir uns bei allen“, betont Bürgermeister Bernd Fuhrmann. „Trotzdem gibt es auch bei uns vereinzelt Ausreißer und in größeren Städten sieht die Situation wiederum anders aus.“

Eine Rechtsverordnung seitens des Landes NRW folgt, nach aktuellen Mitteilungen ist aber Folgendes vorgesehen: Deutschlandweit gilt ab Montag im öffentlichen Raum ein weitgehendes Kontaktverbot. Das heißt, dass nicht mehr als zwei Personen gemeinsam unterwegs sein dürfen, ausgenommen sind Angehörige des eigenen Haushalts. Dieses Kontaktverbot gilt nicht für zwingend erforderliche berufliche Termine, den Öffentlichen Personennahverkehr und Beerdigungen. Notwendige Tätigkeiten wie Einkaufen, der Weg zum Arzt oder Hilfe für andere Menschen sind weiterhin möglich.

Zu anderen Personen soll ein Mindestabstand von 1,50 Metern – besser 2 Metern – eingehalten werden. Das bedeutet auch, dass Dienstleistungen, die bisher noch erlaubt waren, zukünftig ebenfalls nicht mehr angeboten werden dürfen. Insbesondere Friseursalons, Massage- und Kosmetikstudios bleiben deshalb geschlossen, weil hier enger körperlicher Kontakt notwendig ist. Medizinische Behandlungen bleiben aber möglich.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, bei schweren Verstößen auch eine strafrechtliche Verfolgung.

Der SAE hat außerdem am Sonntag beschlossen, dass die Telefonzentrale im Rathaus ab Montag länger besetzt sein wird: werktags von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Die Rufnummer lautet 02751/923-0. Hier können Fragen zum Corona-Virus, die insbesondere die Stadt Bad Berleburg betreffen, gestellt werden.

„Wir haben festgestellt, dass viele Menschen auch nach der regulären Dienstzeit noch Fragen stellen möchten“, erklärt Fuhrmann, „das ermöglichen wir damit.“ So sollen außerdem die Telefonnummern der Rufbereitschaften sowie die Notrufnummern 110 und 112 entlastet werden. „Diese Leitungen müssen unbedingt für Notfälle frei bleiben“, so der Bürgermeister. Die Stadt weist auch noch einmal auf die Hotline des Kreises Siegen-Wittgenstein hin, die montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der 0271/333-1120 erreichbar ist und unter anderem Fragen zu den Themen Gesundheit und Quarantäne beantwortet. Diese fallen in die Zuständigkeit des Kreisgesundheitsamts.

Zur Klarheit fügen wir zusätzlich die Formulierung des Landes NRW bei:

Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick:

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Besuche

Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).

Handwerk, Dienstleistungsgewerbe

Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Handel

Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.

Gastronomie

Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen

Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam- Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.

Bibliotheken

Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.

Die Rechtsverordnung tritt am Montag, 23. März 2020 um 00.00 Uhr in Kraft.

Quelle: Stadt Bad Berleburg

Veröffentlicht von:

Sandra Dolas
Sandra Dolas
Sandra Dolas ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt und ist unter Tel. 02261-9989-885 bzw. Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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