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Siegen – Kreismitarbeiter stehen für Fragen zur Reform der Pflegeversicherung zur Verfügung

Siegen – Mit einem neuen Begutachtungssystem sollen die Fähigkeiten und Beeinträchtigungen von Pflegebedürftigen ab Januar 2017 besser als bisher erfasst werden. Das wirft für viele Betroffene Fragen auf Wie funktioniert diese Überleitung? Gibt es einen Besitzstandsschutz? Werde ich mich besserstehen als zuvor? Muss ich einen neuen Antrag stellen, neu begutachtet werden? Oder: Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung zukünftig?

Das Team der Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein steht bei diesen und anderen Fragen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Mitarbeiter von „Leben und Wohnen im Alter“ sind per E-Mail an pflegeberatung@siegen-wittgenstein.de oder auch telefonisch (0271 3332722,-2723, -2728 und -2729) zu erreichen.

Stehen für Fragen zum neuen Begutachtungssystem für Pflegebedürftige und deren Angehörigen zur Verfügung (v.l.): Gaby Cullmann (0271 333-2722),              Frank Burmeister (0271 333-2729), Susanne Roth (0271 333-2723) und Heike Dielmann. Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein
Stehen für Fragen zum neuen Begutachtungssystem für Pflegebedürftige und deren Angehörigen zur Verfügung (v.l.): Gaby Cullmann (0271 333-2722), Frank Burmeister (0271 333-2729), Susanne Roth (0271 333-2723) und Heike Dielmann. Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein

Mit Einführung der Pflegeversicherung im Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung neben der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.

In diesen 21 Jahren sind immer wieder Leistungen für nunmehr über 2,7 Millionen Pflegebedürftige angepasst worden. Die Qualität der Pflege hat sich verändert, ambulante Leistungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und für Menschen mit dementieller Erkrankung haben sich verbessert.

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz ging am 1. Januar 2015 in das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) über. Hilfen können seitdem individueller in Anspruch genommen werden. Mit der Verabschiedung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurde die bislang weitreichendste Neuerung in der Geschichte der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Ab dem kommenden Jahr steht nun bei der Begutachtung der Erhalt der Selbstständigkeit im Vordergrund. Es gibt keine Minutenkorridore mehr, nach denen „Fähigkeiten gemessen“ werden.

Pflegestufen werden in Pflegegrade umgewandelt.

Die Senioren- und Pflegeberatung des Kreises Siegen-Wittgenstein möchte, dass Betroffene und ihre Angehörigen gut über die Neuerungen und die damit eventuell für sie verbundenen Veränderungen informiert sind. Deshalb lädt sie Betroffene ein, sich mit Fragen an Frank Burmeister, Gaby Cullmann, Heike Dielmann und Susanne Roth von „Leben und Wohnen im Alter“ zu wenden.

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou veröffentlichte diesen Artikel auf Südwestfalen Nachrichten. Sie ist in der Lüdenscheider Redaktion unter 02351-9749710 und per Mail unter redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de erreichbar.

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