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Betrug durch so genannte Schockanrufe im Kreisgebiet

Siegen (ots) –

Tatort: 57072 Siegen, Wittgensteiner Straße

Tatzeit: 27.10.2012 (Sa), 11:00 bis 27.10.2012, 11:45 h

 

Durch mehrere Hinweise wurde der Polizei bekannt, dass es in mindestens drei Fällen am Samstagmorgen zu Anrufen bei russischstämmigen Mitbürgern im Kreisgebiet kam, in deren Verlauf der Anrufer sich als ein Familienangehöriger ausgab, der einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nun dringend zur weiteren Abwicklung eine große Geldsumme benötige.

Dieser Geldbetrag sollte jeweils dann anschließend durch einen beauftragten Anwalt an der Wohnanschrift abgeholt werden. In zwei Fällen durchschauten die Angerufenen die betrügerischen Absichten und beendeten die Telefonate.

In einem Fall jedoch gelang es den Tätern, dass eine 65jährige Rentnerin aus Siegen an ihrer Wohnanschrift in der Wittgensteiner Straße ihre gesamten Ersparnisse im fünfstelligen Bereich an den vermeintlichen Anwalt herausgab.

Der Geldabholer wurde wie folgt beschrieben: Männliche Person, ca. 20 – 25 Jahre alt, schlank, kurze blonde Haare, schwarze Stoffjacke, Jeans, sprach russisch.

Hinweise zu einem benutzten Fahrzeug liegen nicht vor.

Die Ermittlungen bezüglich dieses Betrugsdeliktes dauern an.

Hinweise, insbesondere hinsichtlich der Person des Geldabholers, nimmt die Kriminalpolizei in Siegen (KK 2) unter 0271 / 7099-0 entgegen.

 

Vor dem Hintergrund dieser Tat warnt die Kreispolizeibehörde

Siegen-Wittgenstein nochmals ausdrücklich vor diesen so genannten

Schockanrufen. Bei Anrufen dieser Art sollten sich die Angerufenen

durch einen Rückruf bei einer ihr bekannten Telefonnummer oder

zumindest durch die Angabe persönlicher Daten vergewissern, dass es

sich bei dem Anrufer tatsächlich um einen Angehörigen handelt. Im

Zweifelsfall sollte man die Polizei über den Anruf informieren.

 

 

Originaltext:         Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

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