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25 Jahre „Wasserrettung“

Die „Wasserrettung“ beim Märkischen Kreis hat Jubiläum. Die Rufbereitschaft „Öl- und Giftalarm“ der Untere Wasserbehörde wird 25 Jahre alt. Seit dem 1. Dezember 1987 unterhält der diese „Wasserrettung“ im wahrsten Sinne des Wortes. Sie dient nicht der Rettung Verunglückter aus dem Wasser, sondern der „Rettung“ des Wassers. Unfälle beim Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen können zu erheblichen wasserwirtschaftlichen Problemen und Schäden führen. Zum Schutz des Grundwassers, der Oberflächengewässer und zur Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgemeinheit müssen bei solchen Unfällen unverzüglich Sofort- und Folgemaßnahmen getroffen und eingeleitet werden. Bei einem Fischsterben ist ebenfalls Gefahr im Verzug, sofern nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Ursache in einer Fischseuche oder einem nicht durch Wasser gefährdende Stoffe verursachten Sauerstoffmangel begründet ist.

Sofortmaßnahmen sollen das Austreten, Ausbreiten und Versickern Wasser gefährdender Stoffe, bei denen das Grundwasser, Oberflächengewässer oder der Boden gefährdet oder nachhaltig geschädigt werden könnten, sowie weitere Schäden verhindern. Je nach Gefahrenlage kann es über die Sofortmaßnahmen hinaus notwendig sein, die ausgetretenen Stoffe durch Folgemaßnahmen unschädlich zu machen – etwa durch das Abtragen des Bodens.

Der Gewässerschutz ist insbesondere auf ca. 19 Prozent der Gesamtfläche des Märkischen Kreises äußerst wichtig, da diese zum Schutze größerer Trinkwassergewinnungsanlagen 14 Wasserschutzgebiete abdeckt. Das dort gewonnene Trinkwasser wird nicht nur im Kreisgebiet verbraucht, sondern auch ins Ruhrgebiet oder bis nach Wuppertal geliefert.

Öl- und Giftunfälle sind unverzüglich der nächsten Ordnungsbehörde (Stadt oder Gemeinde) oder der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises anzuzeigen. Sie können aber auch der Feuerwehr oder Polizei mitgeteilt werden. Zuständig für die Anordnung und Durchführung der Sofort- und Folgemaßnahmen ist die Untere Wasserbehörde. Die Feuerwehren übernehmen im Einsatzfall die erforderlichen ersten Maßnahmen.

Seit nunmehr 25 Jahren unterhält die Untere Wasserbehörde die Rufbereitschaft „Öl- und Giftalarm”, die an 365 Tagen rund um die Uhr unter der Telefonnummer 02351/10650 (Kreisleitstelle der Feuerwehr) erreichbar ist. Durchschnittlich jeden dritten Tag rücken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Einsatz aus. Das geschieht heute mit einem entsprechend ausgerüsteten Einsatzfahrzeug und technischen Geräten. In den Anfangstagen der „Wasserrettung“ dar das nur mit privaten PKW, Block und Stift möglich.

Die Einsätze sind dabei vielfältig. Sie reichen vom Brand einer Galvanik bis zu versickerndem Kraftstoff nach einem Verkehrsunfall. In diesem Jahr wurden die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde meistens gerufen, wenn aus Fahrzeugen Öl, Brenzin oder Diesel ausgelaufen waren.

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