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Brilon: 23 Windräder in einer Investitionshöhe von 90 Millionen Euro genehmigt

Hochsauerlandkreis/Brilon – Der Hochsauerlandkreis hat nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans der Stadt Brilon zur Darstellung von Windkraft-Konzentrationszonen und vor Ablauf des Jahres 2016 sechs Anträgen unterschiedlicher Windkraft-Investoren die Genehmigung erteilt.

Die in den letzten Dezember-Wochen genehmigten Anträge beinhalten 23 Windkraftanlagen mit einer Investitionssumme von 90 Millionen Euro. Genehmigungen erhielten die „Windpark Radlinghausen Entwicklungs GmbH&Co.KG für vier Windenergieanlagen im „Windpark Battenberg“ sowie vier Windenergieanlagen im Windpark „Auf dem Loh“.

Genehmigt wurden auch die Anträge der Stadtwerke Brilon (AöR) für drei Windenergieanlagen im Windpark „Auf der Haar“ sowie drei Windenergieanlagen im Windpark „Brilon-Windsberg“. Ebenfalls einen Genehmigungsbescheid erhielt der „Bürgerwindpark Wülfte-Alme GmbH&Co.KG“ für sechs Windenergieanlagen sowie der „Bürgerwindpark Scharfenberg-Rixen Entwicklung GbR“ für drei Windenergieanlagen.

Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen sowie die entsprechend den gesetzlichen erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben liegen in der Zeit von Donnerstag 12. Januar bis Donnerstag, 26. Januar bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:

Quelle: Hochsauerlandkreis

Stadtverwaltung Brilon:

  • Zimmer 32, Am Markt 1, 59929 Brilon
  • Montag bis Mittwoch von 08:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr,
  • Donnerstag von 08:15 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, sowie
  • Freitag von 08:15 Uhr bis 13:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/794-0.

Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde:

  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de
  • Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie
  • Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 15:30 und
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3155.

Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid auf der Internet-Seite des Hochsauerlandkreises  in der Zeit vom 12.01.2017 bis zum 26.01.2017 eingesehen werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt teilweise die Zustellung des Genehmigungsbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben. Bis zum Ablauf der Klagefrist kann der Genehmigungsbescheid von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Unteren Umweltschutzbehörde/ Immissionsschutzbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, angefordert werden.

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou veröffentlichte diesen Artikel auf Südwestfalen Nachrichten. Sie ist in der Lüdenscheider Redaktion unter 02351-9749710 und per Mail unter redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de erreichbar.

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