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Noch gültiges Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz nutzen

Siegen/Olpe – Wenn Unternehmensanteile vererbt oder verschenkt werden, fällt häufig nur eine geringe oder gar keine Erbschaftsteuer an. Die 2008 vom Bundestag verabschiedeten Steuererleichterungen dienten dazu, die Liquidität der Unternehmen beim Generationenwechsel zu sichern. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende letzten Jahres die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen zur Verschonung von Unternehmensvermögen festgestellt hat, sollten die Unternehmen prüfen, ob sie nicht noch Schenkungen aufgrund der bisherigen Rechtslage vornehmen, die zunächst weiterhin gilt. Diesen Rat gab Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt und Steuerberater der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Köln, anlässlich einer Informationsveranstaltung zur Zukunft der Erbschaftsteuer, zu der die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) gemeinsam mit dem SUWI (Siegener Institut für Unternehmensbesteuerung, Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung und Wirtschaftsrecht) an der Universität Siegen eingeladen hatte.

Bildzeile: SUWI und die IHK hatten gemeinsam zur Erbschaft- und Schenkungsteuerveranstaltung eingeladen. V. l. n. r. Rudolf König gen. Kersting, IHK, Referent Dr. Mathias Birnbaum, KPMG, Prof. Dr. Rainer Heurung, SUWI.
Bildzeile: SUWI und die IHK hatten gemeinsam zur Erbschaft- und Schenkungsteuerveranstaltung eingeladen. V. l. n. r. Rudolf König gen. Kersting, IHK, Referent Dr. Mathias Birnbaum, KPMG, Prof. Dr. Rainer Heurung, SUWI. – Quelle: Industrie- und Handelskammer Siegen

Bis Ende Juni 2016 muss das neue Gesetz verabschiedet sein. Nach Einschätzung des Referenten wird es wohl schon früher kommen, möglicherweise schon zum Jahresende 2015. Zwar sei nicht ganz auszuschließen, dass der Gesetzgeber die Neuregelung ganz oder teilweise rückwirkend in Kraft setzen könnte. „Damit rechne ich allerdings nicht”, so Dr. Birnbaum. Vorsichtshalber könnten die Schenkungsverträge mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall einer ungewollten steuerlichen Belastung versehen werden. Prof. Dr. Rainer Heurung, Vorstandsvorsitzender des SUWI, hatte bei der Begrüßung der mehr als 70 anwesenden Unternehmer und Vertreter der steuerberatenden Berufe das Urteil des Verfassungsgerichts erläutert und die praktischen Abgrenzungs- und Bewertungsfragen umrissen. Gegenüber dem bisherigen Recht wird es nach einer Neuregelung vermutlich nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sein, Verwaltungsvermögen gemeinsam mit betriebsnotwendigem Vermögen steuerfrei zu übertragen. Steuerberater Birnbaum nannte unter anderem den Wegfall der Möglichkeit, Kaskadeneffekte in Beteiligungsstrukturen zu nutzen.

Die IHK Siegen zählt neben anderen Einrichtungen und Unternehmen zu dem Kreis der Kuratoren des SUWI, das als Forschungsinstitut der Universität Siegen Wissenschaft und Praxis miteinander verbindet.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Südwestfalen-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de

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