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Und noch eine Pflicht – Rentenversicherungspflicht eine weitere Hürde für Existenzgründer?

22. Juli 2012
Von Werner Kreft

Die Planungen von Ministerin Ursula von der Leyen sehen die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige vor. Natürlich gibt es darauf vielfältige und zum Teil heftige Reaktionen. Das ist bei unpopulären Maßnahmen aber immer zu erwarten.

Nüchtern betrachtet stellt sich die Frage, warum die Ministerin diesen Gegenwind erzeugt. Ihre Begründung ist leicht nachvollziehbar und verständlich. All zu viele Selbstständige vernachlässigen bei ihrer Geschäftsplanung, dass sie auch Vorrat erwirtschaften müssen. Einen Vorrat an Vermögen, von dem sie im Alter leben können. Man nennt so etwas auch Rente.

Nun sind gut ausgebildete Existenzgründer ja in der Regel nicht völlig auf den Kopf gefallen und wissen was sie tun. Manchmal aber eben auch nicht: „Jetzt passt es nicht, aber nächstes Jahr fange ich an.“, „Eigentlich wollte ich jetzt anfangen, aber da die Auftragslage im Moment nicht so gut ist…“, „Eigentlich könnte ich jetzt anfangen, aber andererseits müsste auch mal ein neues Auto her …“.

Den Gegnern solcher Zwangsmaßnahmen – und das sind Gesetze nun mal – kann absolut beigepflichtet werden. Der Selbstständige ist für sich selbst verantwortlich. Und wenn er im Alter nichts hat, dann hat er eben nichts. Aber genau an dieser Stelle setzen die Überlegungen der Politik an. Wer im Alter nichts hat, muss zumindest eine Grundversorgung bekommen. Das gilt in unserem Staat zu recht als unabdingbar. Diese Grundabsicherung wird durch Steuergelder gewährleistet. Und die haben alle anderen erwirtschaftet.

Die Gratwanderung zwischen selbstverantwortlichen Handelns und staatspolitischer Notwendigkeit

Es ist die Pflicht unserer politischen Vertreter, das gemeinsame Interesse aller Menschen in unserem Land zu schützen und zu wahren. Darüber wird viel und leidenschaftlich diskutiert, was in Deutschland glücklicherweise frei und offen möglich ist. Das Motiv der Ministerin ist zweifelsfrei nicht, die Selbstständigen in ihrer Selbstständigkeit einzuschränken. Vielmehr geht es um die Erfüllung des Auftrages zur Fürsorgepflicht für alle.

So befinden wir uns in der Gratwanderung zwischen Beschneidung des freien selbstverantwortlichen Handelns und staatspolitischer Notwendigkeit. Schließlich stellt sich als Kernfrage, ob hier wirklich staatspolitisches Handeln notwendig ist. Wir drehen uns im Kreis.

Die Angelegenheit lässt sich aber auch anders betrachten. Wer sich mit viel Einsatz und guten Ideen eine selbstständige Existenz aufgebaut hat, sollte auch irgendwann ernten können. Er oder sie sollte den Lohn für den Beitrag zur Wertschöpfung genießen können. Mit dem Verzehr seiner Vorräte. Und je nachdem, welche Lösungen man gezogen hat, hilft die Gemeinschaft aller noch mit Steuererlässen dabei. Diese Steuererlässe, auch Förderungen genannt, kommen uns alle billiger als eine Notversorgung über Sozialprogramme.

Es gibt viele gute oder auch manchmal nur gut gemeinte Vorschläge, wie damit umzugehen ist. Gute Informationen sind schon mal die Basis für die richtigen strategischen Entscheidungen. Hier zu empfehlen sind Internetseiten wie z.B. freie-berufe.de

„Okay, ich mach´s.“ Die Entscheidung ist getroffen.

Aber wie? Recht aufschlussreich ist hier ein Artikel im Managermagazin vom März diesen Jahres: „Selbstständige müssen Staatsrente nicht fürchten“

Oder ist er doch eher verwirrend? Die Mathematik der gesetzlichen Rente ist einigermaßen aufgeschlüsselt, die Mathematik der privaten Anbieter aber nur behauptet. Ist das nun glaubhaft? An dieser Stelle erst einmal ein schlechte Nachricht: Sie müssen Zeit und Grips investieren. Es geht um hohe 6- bis 7-stellige Beträge. Wenn Sie da Verträge nach dem Motto „Es wird schon gut gehen…“ abschließen, muss es eben auch gut gehen. Im Nachhinein sind solch blinde Fehlentscheidungen nicht mehr korrigierbar.

Ein Beispiel:Sie sind heute 65 alt und wollen eine bescheidene monatliche Rente von 3.000 Euro genießen. Bei einem der Topanbieter benötigen Sie dafür augenblicklich aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus einen Kapitalstock von ca. 616.000 Euro.

Wie also dieses Geldmenge ansparen und sich darauf verlassen können? Die Möglichkeiten sind unendlich und jeder Verkäufer oder Berater erklärt Ihnen seine Lösung. Nehmen Sie sich Zeit, lassen Sich nicht unter Druck setzen, holen Sie verschiedene Angebote und Beratungen ein. Aber auf jeden Fall: Beschäftigen Sie sich mit der Materie. Protokollieren Sie die erhaltenen Informationen, schreiben Sie die Fragen auf, die sich für Sie ergeben und dann: Stellen Sie sie!!!

Sich Zeit nehmen heißt ganz klar, die Angebote nicht in der Ecke liegen zu lassen, sondern sich damit auseinander setzen. Fragen Sie doch mal die anderen, wie sie es machen. Diskutieren Sie es mit Kollegen und Freunden. Lesen Sie die Vergleichstests. Die Zeitungen und Magazine sind voll davon. Map-Report, Focus Money, Finanztest usw.. Einige sind so gut, dass Sie leicht erkennen können, warum einige besser sind als andere.

Und dann stellen Sie den Beratern wieder ihre Fragen. Wetten, dass Sie bei diesem hartnäckigen und ausdauernden Spiel schon bald herausfinden, welche Berater kompetent sind und welche weniger? Und Sie werden sich wundern, wie schnell Sie in der Materie sind, wie schnell Ihre Kompetenz wächst.

Doch irgendwann müssen Sie entscheiden. Wollen Sie höchstmögliche Sicherheit oder vielleicht doch ein wenig riskieren für höhere Renditen? Vorsicht: Gier frisst Hirn. Und schließlich ist es gar nicht so schwer, denn die Mischung macht´s. Und wenn Ihr Plan ordentlich strukturiert ist, dann sind Feinjustierungen im Laufe der Jahre kein Problem.

Und wenn Sie dann immer noch stöhnen, wie aufwendig das ist, dann hilft vielleicht diese Betrachtung: Sie haben vielleicht 7 Manntage investiert und damit 616.000 Euro erwirtschaftet. Ein gutes Geschäft. Auch ohne Gesetz.

http://www.mescheder-studentenportal.de/component/content/article/341-und-noch-ein-pflicht-rentenversicherungspflicht-eine-weitere-huerde-fuer-existenzgruender

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