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Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz ab 2013?

Hat hier nicht die Politik versagt? In aller Munde wird zurzeit über den Ausbau der Kindergärten diskutiert. Bis zum Sommer 2013 sollen nämlich alle Kinder ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten haben. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass dieses Ziel nicht mehr zu erreichen ist.
Zwar wurde der Ausbau mit einem ordentlichen Betrag an Steuergeldern vorangetrieben, doch fehlt es vor allem an qualifizierten Erziehern. Es wird zudem befürchtet, dass die Qualität der Kindergärten unzureichend ist. In einer wissenschaftlichen Studie über den Zustand deutscher Kindergärten wird schon heute ein Mangel an Fachkräften diagnostiziert. Ist bei den ganz kleinen Kindern ein Betreuungsschlüssel von 1:3 die Voraussetzung für eine gute Betreuung, trifft man in manchen Gruppen ein Betreuer Kind Verhältnis von 1:7 an. Dabei ist die Situation der Betreuung in den alten Bundesländern weitaus prekärer. In der damaligen DDR wurden nämlich schon früher viel mehr Kinder außerhalb betreut. Die Chance einen Betreuungsplatz zu bekommen, hängt also maßgeblich auch vom Wohnort der Eltern ab. Im Vergleich: Im März 2011 hatten in Sachsen-Anhalt 57 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. In Nordrhein-Westfalen waren das hingegen nur 16 Prozent.
Zu hohe Erwartungen an Kindergärten?
Doch nicht nur die Erzieherquote ist problematisch. Ganz zu schweigen ist auch von dem Angebot der Betreuungsstellen. Zwar schreiben sich viele Anbieter besondere Förderungsangebote an die Tür, doch wie viel Zeit bleibt den Betreuern neben dem Wechseln von Windeln, Anziehen und Ausziehen, Schlafen legen und Kinder trösten noch für Sprachförderung, musikalische Früherziehung und dem entwickeln von anderen Kompetenzen? Nicht zu reden von den anderen Angeboten, über die Erzieher sich auf http://www.buhv.de/material/kindergarten_kita.html informieren können. Die Anforderungen an Kindergärten sind schließlich in den letzten Jahren gewachsen. Hier stellt sich zurecht die Frage, inwiefern Kindergärten mit den heutigen Mitteln dies alles leisten sollen und können. Schließlich geht es nicht darum, einen Verwahrungsplatz für Kinder zu schaffen, sondern einen Ort, an denen sie lernen, Spaß haben und gedeihen können.
Was Bundesfamilienministerin Schröder dazu sagt
Bundesfamilienministerin Schröder versucht, die Sache zu retten. Mit ihrem 10-Punkte Plan soll das ehrgeizige Ziel doch noch erreicht werden. Hier sollen Anreize für Tagesmütter und Betriebskindergärten geschaffen werden. Auch bauliche Anforderungen der Kommunen sollen gelockert werden. Zudem soll das Betreuungsgeld die Situation entlasten. Familien bekommen dann bei einer Betreuung zu Hause 150 Euro monatlich gezahlt. Doch viele mokieren, dass dieses Betreuungsgeld unnötig sei und falsche Signale setzte. Schon wird in aller Munde von der Herdprämie gesprochen, die Mütter davon hindert, wieder in den Beruf zurückzukehren.
Was passiert wenn der Ausbau nicht gelingt?
Gelingt der Ausbau der Kindergärten nicht, rechnen Länder und Kommunen mit einer gewaltigen Klagewelle. Eltern können dann ab August 2013 ihr Recht auf einen Betreuungsplatz einklagen. Manche Beobachter sind daher der Meinung, dass der Rechtsanspruch vertagt werden muss. Sonst müssen die Länder und Kommunen Unsummen an eingeklagtem Geld zahlen. Zum Beispiel können Eltern dann ihren Einkommensverlust zurück verlangen. Schließlich können sie durch den fehlenden Betreuungsplatz nicht arbeiten. Das Deutsche Jugendinstitut prognostiziert, dass sie aufgrund der Rechtslage vor Gericht gute Chancen haben.

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