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Wenn Strom zu Gefahr wird

Strom ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Im Privaten wie in den Unternehmen geht ohne elektrische Geräte nichts. Sie helfen, uns mit anderen Menschen zu vernetzen, spenden Licht oder erleichtern uns die Arbeit.

Unsichtbare Risiken

Strom sendet Licht und hat die Arbeitswelt revolutioniert. Der technologische Fortschritt wäre ohne Elektrizität nicht machbar. Gerade sind wir auf dem Weg zu einer Revolution, die Haushalt und Wirtschaft ebenso erfasst. Das Internet der Dinge vernetzt Geräte und Anlagen und ermöglicht ganz neue Möglichkeiten. Der dafür notwendige Datentransport wäre ohne elektrische Energie Utopie.

Mit der Zunahme der Technisierung unseres Lebens nehmen aber auch die Gefahren durch Strom zu. Defekte Kabel und Stromanschlüsse sind nur zwei Beispiele, die zu Unfällen mit einem teilweise tragischen Ausgang führen. In der Wirtschaft sind die Mitarbeiter für die Folgen durch die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft versichert. Die Versicherer verlangen jedoch, dass alle betrieblichen Geräte und Anlagen regelmäßig getestet werden. Erfolgt dies nicht, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder gar einstellen. Geregelt wurde dies in der DGUV V3. Sie regelt, dass alle unter Spannung stehenden Anlagen geprüft werden müssen.

Gesetzliche Regelung zum Schutz der Mitarbeiter

Eine entsprechende Verordnung gibt es schon länger. Sie war unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt. Der fortschreitenden Technisierung der Arbeitsumwelt war sie trotz mehrerer Anpassungen nicht mehr gewachsen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der DGUV Vorschrift 3 eine neue, angepasste Regelung geschaffen. Inhaltlich weicht sich von der alten Vorschrift nicht ab. Der Vorteil liegt in der klareren Formulierung, welche die Umsetzung der gesetzlichen Forderungen vereinfacht.

Dabei geht es nicht nur darum, das Budget der Versicherungen zu schonen. Jedes rechtzeitig entdeckte und aus dem Verkehr gezogene elektrische Gerät hilft dabei, menschliches Leid zu verringern. Unfälle mit Strom können tödlich ausgehen oder zumindest schwäre gesundheitliche Beeinträchtigung nach sich ziehen. Nicht immer sind die Gefahren für Nutzer von Anlagen auf den ersten Blick zu erkennen. Umso wichtiger ist, dass eine Fachkraft regelmäßig eine Geräteprüfung vornimmt.

Nur selten Unfälle mit Hochspannung

Die Statistik zeigt, dass sich Stromunfälle nur selten mit Hochspannung in Verbindung bringen lassen. Gut 85 Prozent aller gemeldeten Ereignisse betreffen den Bereich der Niederspannung. Dazu gehören Bürotechnik, Kaffeemaschinen, Leuchtmittel und viele andere Dinge, die wir tagtäglich verwenden. Deshalb müssen nicht nur fest installierte Anlagen regelmäßig geprüfte werden, sondern auch die ortsveränderlichen.

Die DGUV 3 schreibt vor, dass Unternehmen für jedes benutztes elektrisches Gerät eine fachgerechte Prüfung nachweisen müssen. Diese dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder deren Aufsicht vorgenommen werden. Von der Pflicht sind alle Betriebe oder öffentlichen Einrichtungen betroffen, die einer Berufsgenossenschaft angehören. Dies sind alle Firmen und Organisationen, welche Mitarbeiter beschäftigen.

Die Regelungen betreffen auch privat mitgebrachte Geräte. Ein Radio oder eine Mikrowelle aus dem Haushalt eines Mitarbeiters dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Auch bei diesen Elektrogeräten ist eine Prüfung nach der DGUV A3 vorgeschrieben, bevor ihr Betrieb erlaubt ist. Wer im Büro ein privates Radio betreiben möchte, sollte sich vorher mit dem Chef abstimmen.

Fazit

Von defekten elektrischen Geräten und Anlagen kann eine Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben ausgehen. Deshalb müssen in einer Firma alle Stromabnehmer von einer Elektrofachkraft geprüft werden.

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