Arnsberg/Neheim. Am Abend des 06. Januar 2012 wurden gegen zwanzig nach acht der Löschzug Neheim, der Fernmeldedienst und der Rettungsdienst zu einem vermeintlichen Wohnungsbrand in der Goethestraße in Neheim alarmiert.
Da sich laut der ersten Meldung noch Personen in dem Wohn- und Geschäftshaus befinden sollten, wurden die Rettungskräfte in einer größeren Anzahl alarmiert. Beim Eintreffen der ersten Einheiten stellte sich jedoch schnell heraus, dass Unbekannte einen Silvesterknaller in einem Briefkasten des Gebäudes gezündet hatten und der dadurch entstandene Rauch in das Treppenhaus gezogen war.
Die Einsatzkräfte öffneten den Briefkasten und stellten sicher, dass keine Gefahr mehr für die Hausbewohner bestand. Daraufhin war der Einsatz für die Feuerwehr, die mit 7 Fahrzeugen angerückt war, nach zwanzig Minuten beendet.
Die Arnsberger Feuerwehr weist an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Feuerwerkskörper ausschließlich am 31. Dezember und am 01. Januar gezündet werden dürfen und dass der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern zu erheblichen Verletzungen und Sachschäden führen kann. Auch ein hierdurch ggf. erforderlich werdender Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei kommt den Verursacher teuer zu stehen, sofern dieser ausfindig gemacht werden kann!
Quelle: Feuerwehr Arnsberg