HSK: EHEC – Gesundheitsamt rät vom Baden in nicht überwachten Gewässern ab
Hochsauerlandkreis. Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises rät vom Baden in nicht überwachten Gewässern ab. Hintergrund dafür ist ein aktueller Befund eines EHEC-Keimes in einem Gewässer in Hessen, das mit vielen Abwässern belastet ist. Es kann bislang nicht ausgeschlossen werden, dass sich EHEC-Erreger auch über die Gewässer in der Umwelt ausbreiten können.
Das Umweltbundesamt sieht keine Gefährdung durch das Baden in Schwimmbädern, Naturbadeteichen oder an ausgewiesenen Badestellen natürlicher Gewässer. Allerdings wird vom Baden und Planschen in anderen Bächen und Flüssen abgeraten, weil diese Gewässer aufgrund von Abwassereinleitungen und Mischwasserabschlägen mit Fäkalkeimen belastet sein könnten.
Marc-Oliver Klung, Leiter des Sachgebietes Infektions- und Umwelthygiene im Gesundheitsamt erinnert daran, dass in diesen Gewässern im Hochsauerlandkreis seit langem ein Badeverbot gilt: „Zu den Gewässern zählen sämtliche Fließgewässer wie die Ruhr oder die Lenne, nicht überwachte Oberflächengewässer wie der Esmeckestausee sowie alle nicht zum Baden freigegebenen Bereiche an den Badegewässern Sorpesee, Hennesee und Hillebachsee, wo das Baden nur an den ausgewiesenen Badestellen Strandbad Langscheid und in den Badebuchten Berghausen und Mielinghausen erlaubt ist.“
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter Telefon 0291/94- 1215 und 94-1119 zur Verfügung.
Quelle: Pressestelle HSK
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