Aktuelles aus den Orten

HSK: Masernausbruch in Eslohe

ARKM.marketing

Hochsauerlandkreis/ Eslohe. In der Gemeinde Eslohe ist es zu einem Masernausbruch gekommen. Das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises teilt mit, dass seit der 13. Kalenderwoche 2011 sieben Kinder mit einer Masernerkrankung gemeldet worden sind. Weitere neun erkrankte Kinder wurden bei den Ermittlungen durch das Gesundheitsamt identifiziert. Es liegen bereits Labornachweise von Masern vor.

Einige der erkrankten Kinder besuchen Gemeinschaftseinrichtungen in Eslohe. Es gibt bislang keinen Anhaltspunkt für eine Ausbreitung der Infektion in diesen Einrichtungen. Die Eltern der Kinder, die in den Einrichtungen möglicherweise Kontakt mit einem erkrankten Kind hatten, wurden durch das Gesundheitsamt informiert. Nicht geimpfte und damit ungeschützte Kontaktpersonen der erkrankten Kinder im privaten Umfeld wurden vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen, bis sichergestellt ist, dass sie nicht erkranken. Weitere Maßnahmen sind in den betroffenen Einrichtungen derzeit nicht notwendig.

Das Kreisgesundheitsamt weist vor dem Hintergrund dieses Masernausbruches noch einmal auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Impfschutzes hin. Gegen Masern wird eine zweimalige Impfung, am besten in Kombination mit Mumps und Röteln (MMR-Impfung) empfohlen. Alle Eltern sollten den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen und fehlende Impfungen nachholen. Die Impfempfehlung gegen Masern gilt auch für Erwachsene, die selbst noch keine Masern durchgemacht haben.

Eltern, deren Kinder an Masern erkrankt sind oder bei denen der entsprechende Verdacht besteht, müssen dies dem Kindergarten bzw. der Schule unverzüglich mitteilen. Andere Kinder im Haushalt, die nicht zweimal gegen Masern geimpft sind oder die Erkrankung früher nicht durchgemacht haben, dürfen die Schule bzw. den Kindergarten für die Dauer von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt zu dem Erkrankten nicht besuchen. Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn bei den betreuten Kindern der Verdacht auf eine Masernerkrankung besteht oder die Erkrankung festgestellt wurde. Auch Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen dürfen diese nicht betreten, wenn sie an Masern erkrankt sind oder der Verdacht auf eine Masernerkrankung besteht.

Weitere Informationen zu Masern und anderen Infektionskrankheiten sowie zum Impfen finden sich auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0291/94-1213 zur Verfügung.

Quelle: Pressestelle HSK

ARKM.marketing

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@arkm.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"