Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis weist darauf hin, dass Blinde und Sehbehinderte ohne Hilfe anderer Personen an der Landtagswahl 2012 teilnehmen können.
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Da blinde und sehbehinderte Menschen dieses Recht oft nur mit Hilfe einer Wahlschablone selbständig wahrnehmen können, stehen ihnen bei den Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung.
Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD – je nach Wohnort – die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise.
Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbe-hinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu ist es erforderlich, sich zunächst die akustische Fassung des Stimmzettels für den Wahl-kreis anzuhören, um zu erfahren, welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören.
Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine der Blinden- und Sehbehindertenverbände (BSV) in Nordrhein-Westfalen erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie ab sofort telefonisch anfordern:
- über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14Euro/Min aus dem Festnetz)
- oder bei den Landesgeschäftsstellen der BSV NRW in Detmold unter 05 23 1/ 63 00 0 für den Bereich Lippe
- in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Quelle: Pressestelle HSK