Im Winter 2009/2010 gab es aufgrund extremer Witterung in ganz Deutschland erhebliche Probleme mit Salzlieferungen. Fast alle Winterdienstbetriebe erhielten nur eingeschränkt Lieferungen, viele Städte und Gemeinden waren zeitweise ganz oder fast vollständig von der Salzversorgung abgeschnitten. Somit wurde vielerorts der Salzeinsatz zwangsweise reduziert, in einem Teil der Strecken nicht mehr oder nur teilweise gesalzen oder auch im Extremfall Straßen wegen Salzmangel gesperrt.
Da ähnlich strenge oder noch strengere Winter in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, sind sich die Kommunen im Kreis Olpe einig, dass der bislang in der Vergangenheit geleistete Winterdienst, der teilweise weit über die gesetzliche Streupflicht hinausging, zukünftig nicht aufrecht erhalten werden kann. Dabei waren nicht nur die hierfür fehlenden personellen und finanziellen Ressourcen ausschlaggebend. Entscheidend waren insbesondere auch ökologische Gesichtspunkte, den Salzverbrauch deutlich zu verringern. Deshalb werden die Räumdienste im Kreis Olpe ab sofort ausschließlich nach den gegebenen Möglichkeiten und den bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Notwendigkeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfolgen.
Folgende Maßnahmen wurden innerhalb der Baubetriebshöfe auf Kreisebene im Einzelnen abgesprochen:
1. Verringerung der Streumengen durch verstärkte mechanische Räumung
Durch eine verstärkte mechanische Räumung kann in erheblichem Maße Salz gespart werden, denn je mehr Schnee und Eis mechanisch beseitigt werden, umso weniger muss weggetaut werden. Das schont nicht nur die öffentlichen Kassen, sondern im Besonderen auch die Umwelt.
2. Beschränkung der Salzstreuung auf verkehrswichtige und gefährliche Abschnitte
Es werden nur noch verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Straßen und Kreuzungspunkte schnee- und eisfrei gehalten. Deshalb werden vorrangig gerade und ebene Straßenabschnitte nicht mehr mit Salz abgestreut. Lediglich Straßenabschnitte wie Gefäll- oder Steigungsstrecken, Kurvenlagen, etc., die zu den insbesondere gefährlichen Bereichen zu rechnen sind, werden noch mit Auftausalz versehen.
3. Verzicht auf nächtliche Räum- und Streuvorgänge
In den Städten und Gemeinden des Kreises Olpe beginnt der Winterdienst so rechtzeitig früh morgens, dass die wichtigsten Verkehrsstraßen zu Beginn der Hauptverkehrszeit geräumt sind. Der Winterdienst endet im Regelfall um 20.00 Uhr. Es besteht keine gesetzliche Pflicht für ein nächtliches Räumen und Streuen. Bundes-, Land- und Kreisstraßen bilden Ausnahmen.
4. Strecken-Sperrungen
Grundsätzlich ist es möglich, Strecken im Winter ganz zu sperren, wenn diese entbehrlich sind. In der Regel sind dies nachgeordnete Außerortsstraßen mit Abkürzungscharakter. Welche Straßen im Einzelfall von Sperrungen betroffen sein können, entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden. Auch die Polizei kann zur Gefahrenabwehr im Einzelfall Straßen sperren.
Zum Abschluss weisen die Kommunen ausdrücklich darauf hin, dass Autofahrten – insbesondere in den Morgen- und Abendstunden bei niedrigen Temperaturen – auf das Notwendige beschränkt werden sollten und die Fahrgeschwindigkeit unbedingt anzupassen ist. Die Verkehrsteilnehmer mögen sich in ihrer Fahrweise darauf einstellen, dass es durchaus bei überfrierender Nässe auch Glattstellen geben kann. Auch Fußgänger werden um besondere Vorsicht gebeten, da auch auf den Gehwegen Glättegefahr besteht. Fragen rund um den Winterdienst? Die Mitarbeiter der Ordnungsämter, der Bauverwaltungen oder der Baubetriebshöfe informieren Sie gern. Adressen und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde oder sonstigen Veröffentlichungen zu diesem Thema.