Soest/Brüssel. In einer gemeinsamen Sitzung haben der Innen- und der Beschäftigungsausschuss am Montag [05. Dezember 2011] in Brüssel den Bericht über eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Drittstaatsange-hörige in zweiter Lesung angenommen.
„Die Antragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, sowie EU-weit gleiche Standards zu setzen, ist unabdingbar für eine faire Einwanderungspolitik“, so Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten.
Unter dem Druck der Sozialdemokraten hat das Europäische Parlament Verbesser- ungen bei der Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen und EU-Bürgern erreicht – vor allem bei der Übertragung von Rentenansprüchen und bei dem Recht auf berufliche Weiterbildung. “Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen, der Anerkennung von Diplomen sowie im Bereich der sozialen Sicherheit sind grundlegend, um den Beitrag zu würdigen, den Migranten mit ihrer Arbeit, ihren Steuern und ihren Sozialabgaben leisten. Nur so können Schwarzarbeit, Lohn- und Sozialdumping gegenüber europäischen Arbeitnehmern vermieden werden“, so Birgit Sippel. Allerdings zeigte sich die SPD- Europaabgeordnete enttäuscht, dass weiterhin Beschränkungen bei Steuervorteilen und Familienansprüchen für Drittstaatsangehörige, die sich nur kurzfristig in der EU aufhalten, bestehen blieben.
Problematisch ist für die Sozialdemokraten auch der Anwendungsbereich der Richtlinie. Denn einige Kategorien von Einwanderern, wie Saisonarbeiter und entsandte Arbeit-nehmer, sind nach wie vor davon ausgeschlossen. Weiterhin bemängelte die Europaabgeordnete, dass die Mitgliedsstaaten nach wie vor von den Antragstellern zusätzliche Dokumente zur kombinierten Erlaubnis anfordern können. Birgit Sippel: “Durch zusätzliche Dokumente wird der Sinn der Richtlinie untergraben, ein beschleunigtes Verfahren für eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu schaffen. Denn so können nun die Mitgliedstaaten die Bearbeitungsfrist von maximal vier Monaten bei Nichteinreichen der zusätzlichen Dokumente aussetzen oder den Antrag sogar ablehnen.“
Quelle: Europabüro Birgit Sippel MdEP