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Finanzlage in Bestwig verschärft sich deutlich

Bestwig – Bisher waren es allein dunkle Wolken, die für die Gemeinde Bestwig am Himmel zu sehen waren – nun zeichnet sich ab, dass es ein heftiges Gewitter werden wird, was im Jahr 2015 bevorsteht. Denn bislang konnte Kämmerer Klaus Kohlmann davon ausgehen, dass die Deckungslücke im Gemeinde-Etat 2015 „nur“ rund 480.000 Euro betragen wird. Entwicklungen der vergangenen Tage haben das Defizit nun auf insgesamt 1,4 Millionen Euro anwachsen lassen. „Und besonders ärgerlich ist, dass wir auf diese Entwicklungen eigentlich keinen Einfluss nehmen können“, so Klaus Kohlmann.

Im Einzelnen: Voraussichtlich noch einmal rund 294.000 Euro weniger als für 2015 geplant erhält die Gemeinde Bestwig im kommenden Jahr an Schlüsselzuweisungen vom Land NRW. Die Ursache: Der Entwurf des neuen Gemeindefinanzierungsgesetzes bringt Änderungen mit sich, nach denen die Ansätze für Soziallasten neu berechnet werden. „Die gehen wiederum ganz klar zu Lasten des ländlichen Raums“, betont Klaus Kohlmann. Rund 270.000 Euro mehr muss die Gemeinde Bestwig zudem durch die Erhöhung der Kreis- sowie Jugendamtsumlage an den HSK überweisen – das jedenfalls besagt der aktuelle Entwurf des Kreishaushaltes. Und weil auch der Gemeindeanteil der Einkommensteuer neu berechnet wird, erwartet Klaus Kohlmann auch an dieser Stelle 370.000 Euro weniger für die Gemeindekasse.

Die neuen Veränderungen machen auch Spar-Bemühungen mehr als zunichte. „Würde es die aktuellen Verschlechterungen nicht geben, wären wir hingekommen“, unterstreicht Bürgermeister Ralf Péus. Bereits in den vergangenen Jahren hatten Rat und Verwaltung einen spürbaren Spar-Kurs gefahren. So konnten insbesondere die Rückgänge der Schlüsselzuweisungen vom Land seit 2012 zumindest teilweise aufgefangen werden.

Doch mit den – sehr bescheidenen – finanziellen Handlungsspielräumen könnte es jetzt endgültig vorbei sein: Denn sollten die prognostizierten Verschlechterungen tatsächlich so eintreten, würde die Gemeinde Bestwig in 2015 und den folgenden Jahren mehr als fünf Prozent aus ihrem „Sparstrumpf“ – der Rücklage – entnehmen müssen. Die Folge: Die Gemeinde wäre gesetzlich verpflichtet, ein so genanntes Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Das bedeutet, dass alle Ausgaben auf den Prüfstand müssen – und die Gemeinde gleichzeitig alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, um ihre Einnahmen zu verbessern. In einem Haushaltssicherungskonzept muss zudem festgeschrieben werden, wie die Kommune in einem Zeitraum von zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. „Wenn wir diese ,Null‘ nicht erreichen können, rutschen wir schon im Jahr 2015 in den Nothaushalt“, erläutert Kämmerer Kohlmann. Mit fatalen Folgen: Nur noch zwingend notwendige Ausgaben wären dann erlaubt, freiwillige Leistungen müssen verringert werden.

Im Februar 2015 soll der Gemeinde-Etat für das Jahr 2015 beschlossen werden – nach aktuellem Sachstand müssen die Bürgervertreterinnen und -vertreter dann auch über das Haushaltssicherungskonzept und Sparmaßnahmen mit abstimmen. Wichtig: „Allgemeinaussagen“ sind für ein solches Konzept nicht ausreichend, betont Klaus Kohlmann: „Alle Sparmaßnahmen müssen genau beschrieben und berechnet werden.“ Für Rat und Verwaltung ergebe sich damit ein Spagat, ergänzt Bürgermeister Ralf Péus: „Wir müssen Sparbemühungen mit einem Weg in Einklang bringen, die Zukunft sinnvoll zu gestalten.“ Dies werde extrem schwierig – gleichzeitig sei es alternativlos, so Ralf Péus: „Es ist der einzige Weg, Handlungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten und langfristig zu stärken.“

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