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Stadt verschickt Grundbesitzabgabenbescheide 2014

Arnsberg – Gegen Ende Februar verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Den Bescheiden liegen folgende Anlagen bei: Abrechnungsbescheid der Abfallbeseitigungsgebühr für 2013 mit Vorauszahlungen für 2014, die Kurzinformation über die aktuellen Abgaben 2014 und ein Informationsblatt hinsichtlich der neuen SEPA-Abbuchung.

In diesem Zusammenhang bittet die Stadt um Überprüfung der auf den Bescheiden angegebenen Bankverbindungen. Sofern die Anlage über die Abrechnung der Abfallbeseitigungsgebühr weder beiliegt noch einzeln zugesandt worden ist, kann diese bei den Technischen Diensten Arnsberg (Telefonnummer siehe unten) angefordert werden.

Aufgrund des verspäteten Versands der Grundbesitzabgabenbescheide 2014 wurde der erste Zahlungstermin vom bisher üblichen 15.02. auf den 31.03.14 verschoben. Abbuchungen per Lastschrifteinzugsverfahren werden ebenfalls erst zu diesem Termin vorgenommen.

Durch die Softwareumstellung basieren die Jahresbescheide für Grundbesitzabgaben 2014 auf dem Datenstand von ungefähr Mitte November 2013. In der Zwischenzeit eingegangene Änderungen werden umgehend durch Änderungsbescheide abgearbeitet. Eine Berücksichtigung im Jahresbescheid konnte aus technischen Gründen nicht erfolgen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich mit der Stadt in Verbindung zu setzen, wenn sie Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid 2014 haben. Möglicherweise kann eine Klärung bereits im persönlichen Gespräch erfolgen. Rückfragen zu den Bescheiden selbst können im Fachdienst Steuerwesen, Rathausplatz 1, persönlich oder telefonisch (siehe Sachbearbeiter im Bescheid) während der Dienstzeiten gestellt werden. Fragen bezüglich Abfallgebühren und Leerungen sind direkt an die Technischen Dienste (Telefonnummer: 02932/9641-22 oder -37) zu richten.

Trotz der Einbindung aller Mitarbeiter im Fachdienst Steuerwesen in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten bzw. Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis. Der Fachdienst Steuerwesen ist auch über die E-Mail-Adresse steuerwesen@arnsberg.de und über die Fax-Nummer 02932/201-1864 zu erreichen. Eine Eingangsbestätigung von E-Mails und Faxnachrichten erfolgt nicht.

Die Stadtverwaltung weist hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren darauf hin, dass für 2013 bis zum 30. Juni 2014 ein Antrag auf Ermäßigung der Grundgebühr für 120-Liter-Gefäße gestellt werden kann (sogenannte “Billigkeitsregelung”, siehe auch Kurzinformation).

Anträge für das Jahr 2013 können beim Fachdienst Steuerwesen – auch telefonisch – sowie in allen Stadtbüros oder online über www.arnsberg.de/finanzen gestellt werden.

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