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Olpe: Das Fällen von Bäumen ist weiterhin möglich

Kreis Olpe. Die Bestimmungen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes, die das Schneiden von Gehölzen zwischen dem 1. März und 30. September regeln, haben in den vergangenen Tagen bei Bürgern und Behörden für einige Verwirrung gesorgt. Für Unverständnis sorgte insbesondere die Regelung, die das Fällen von Bäumen in Privatgärten während dieses Zeitraums untersagt.

In diesem Punkt hat, wie das Umweltministerium des Landes NRW gestern (3. März) mitteilte, das Bundes umweltministerium seine Rechtsauffassung geändert. Demnach dürfen Bäume in Haus- und Kleingärten, auf Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen auch nach dem 1. März ohne besondere behördliche Genehmigung gefällt werden. Dies gilt jedoch nicht für solche Bäume, die durch Baumschutzsatzungen oder die Ausweisung als Naturdenkmal besonders geschützt sind. Auch wenn Bäume geschützten Tierarten als Brutstätte oder Unterschlupf dienen, bedarf es einer besonderen Erlaubnis der Unteren Landschaftsbehörde.

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Wie bisher gilt auch in Privatgärten das Fällverbot für Hecken, Gebüsche und andere Gehölze. Angesichts der besonderen Witterungsverhältnisse in diesem Winter wird die Untere Landschafts behörde das Fällen von Hecken und Gebüschen jedoch noch bis einschließlich 15. März tolerieren. Schonende Form- und Pflegeschnitte wie etwa das jährliche Stutzen einer Hainbuchen hecke unterliegen ohnehin keinen zeitlichen Beschränkungen.

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Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche
Sven Oliver Rüsche ist parteilos und Herausgeber der Südwestfalen-Nachrichten und schreibt über Vereine, Menschen, Tourismus und die Wirtschaft. Er ist als Journalist Mitglied im DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V. / Mitgliedsnummer: DE-537932-001 / Int. Press-Card: 613159-537932-002. Er ist erreichbar unter: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de

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