Aktuelles aus den OrtenJunge MenschenOEPolitik in SüdwestfalenSüdwestfalen-Aktuell

Es gibt wieder Raucherpausen und ein Feierabendbierchen

Kreis Olpe. Das Alkohol- und Rauchverbot für ehrenamtliche Betreuer/innen in der Jugendarbeit im Kreis Olpe  ist vom Tisch. In einer von der SPD-Kreistagsfraktion beantragten Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.08.11 wurde das erst im Juni beschlossene strikte Alkohol- und Rauchverbot für Ehrenamtliche wieder aufgehoben. Den damaligen Antrag hatte die CDU-Kreistagsfraktion eingebracht und wurde bei nur jeweils einer Gegenstimme und einer Enthaltung der Trägervertreter bei Zustimmung aller politischen Vertreter im Ausschuss beschlossen. Danach gab es eine heftige öffentliche Kritik der freien Träger, die zur Zeit Kinder- und Jugendfreizeiten durchführen. Der Beschluss sei realitätsfern und beschneide in unangemessener Weise die Persönlichkeitsrechte von ehrenamtlichen Helfer/innen.

„Wir haben einen Fehler gemacht, der korrigiert werden muss“, begründete die SPD-Fraktion die Einberufung dieser Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses und UWG sowie FDP schlossen sich dem an. Nun lagen in der Jugendhilfeausschusssitzung Anträge von SPD und CDU vor.  Dank einem eigenen Antrag der freien Träger im Jugendhilfeausschuss kam es allerdings zu keinem Schlagabtausch der politischen Parteien. Alle Fraktionen unterstützten den Antrag der freien Träger.

Einstimmig wurde beschlossen:

  • Aufhebung des JHA-Beschlusses vom 14.06.11 bezüglich des Alkohol- und Rauchverbotes.
  • Die Förderung der Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche erfolgt bis zum 30.09.11 nach dem bisherigen Fachplan.
  • Es wird eine Veranstaltung zum Thema „Umgang mit Alkohol und Nikotin in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit“ geben.
  • Die Ergebnisse der Projektgruppe zur Fortschreibung des Fachplans Kinder- und Jugendarbeit werden übernommen und treten zum 01.10.11 in Kraft.

Das heißt nicht, dass dem Alkohol- und Nikotinkonsum nun Tür und Tor geöffnet ist. Schon jetzt gibt es Regelungen der Träger und natürlich das Jugendschutzgesetz sowie Hausordnungen u.a., die den Konsum von Alkohol und Nikotin verbieten oder einschränken. Jedoch sind wieder Raucherpausen und ein Feierabendbierchen für die ehrenamtlichen Betreuer/innen möglich. Ob es neben den bestehenden Vorschriften überhaupt noch Regelungsbedarf gibt, bzw. wie dieser aussehen könnte, wird die beschlossene Veranstaltung mit Fachleuten aus der Kinder- und Jugendarbeit zeigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"