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Kreis Soest: 4,91 Mio. Euro Förderung für Baumaßnahmen

Immobilienkonzept profitiert vom Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Kreis Soest – Das Immobilienkonzept des Kreises sieht in naher Zukunft umfangreiche Investitionen vor. Darin eingebunden sind auch zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz förderfähig sind. So darf die Kreisverwaltung für Ausgaben in Höhe von 5,54 Mio. Euro auf eine 90prozentige Bezuschussung hoffen. Die Bezirksregierung hat mit einem Bescheid bereits Mittel in einer Höhe von 4,91 Mio. Euro bereitgestellt.

In einer Informationsvorlage für die Bauausschusssitzung am 15. Februar 2016 stellt die Verwaltung dar, dass konkret Instandhaltungs- und Brandschutzmaßnahmen für den gesamten Sitzungstrakt des Kreishauses (bei einer Gesamtinvestition von 1,38 Mio. Euro 540.000 Euro Förderung) und der Sporthallen am Börde-Berufskolleg (720.000 Euro Förderung bei Ausgaben von 2,74 Mio. Euro) und am Lippe-Berufskolleg (900.000 Euro Förderung bei einer Summe von insgesamt 3,35 Mio. Euro) profitieren. Außerdem fließen Fördermittel für die geplante Erneuerung von Fassade, Fenstern, Außentüren und Sonnenschutzeinrichtungen des Kreishauses sowie die energetische Sanierung von Dachflächen des Börde-Berufskollegs.

Als im November und Dezember 2015 das Flachdach des Gebäudeteils, das an den Kreishaus-Sitzungstrakt anschließt, erneuert werden musste, fiel gleichzeitig der Startschuss für die energetische Sanierung des gesamten Sitzungstrakts. Es wurde eine Konstruktion eingebaut, welche die Lüftungsanlage aufnehmen soll (Foto: Anke Schneider/Kreis Soest).
Als im November und Dezember 2015 das Flachdach des Gebäudeteils, das an den Kreishaus-Sitzungstrakt anschließt, erneuert werden musste, fiel gleichzeitig der Startschuss für die energetische Sanierung des gesamten Sitzungstrakts. Es wurde eine Konstruktion eingebaut, welche die Lüftungsanlage aufnehmen soll (Foto: Anke Schneider/Kreis Soest).

Nach dem jetzigen Stand des Gesetzes werden Investitionen gefördert, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen und bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sind. „Zur Entlastung des Kreishaushaltes sollen die Fördermittel fast ausschließlich für solche Maßnahmen verwandt werden, die ohnehin vom Kreis Soest durchgeführt werden müssen und damit Bestandteil des Haushaltsplans des Kreises sind oder werden“, erläutert Kreisdirektor Dirk Lönnecke. „Lediglich die energetische Sanierung des ältesten Kreishausteils wird zusätzlich in Angriff genommen. In der Mittelfristplanung nach 2018 war das aber auch vorgesehen.“

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