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Stadt Lippstadt fördert private Baudenkmale

Noch bis Mitte Juni können Anträge eingereicht werden

Lippstadt – Die Stadt Lippstadt fördert 2015 wieder private Baudenkmale mit landes- und städtischen Mitteln. Wie hoch die zur Verfügung stehende Fördersumme genau sein wird, hängt von der Bewilligung der Landesmittel ab, die noch aussteht. „Wir sind aber sehr optimistisch, dass auch im laufenden Jahr wieder die Möglichkeit bestehen wird, private Baudenkmale zu fördern“, erklärt Dieter Mathmann, zuständig für den Denkmalschutz bei der Stadt Lippstadt.

Die Fördermittel für private Baudenkmale werden häufig für Maler- oder Fensterarbeiten genutzt (Foto: Stadt Lippstadt).
Die Fördermittel für private Baudenkmale werden häufig für Maler- oder Fensterarbeiten genutzt (Foto: Stadt Lippstadt).

Die Höhe des Zuschusses wird von der Stadt Lippstadt aufgrund der eingehenden Anträge festgelegt. Maximal können bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro beantragt werden. Damit möglichst viele Eigentümer in den Genuss eines Zuschusses kommen, werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die einen Höchstbetrag von 15.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten.

„Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist auch bei dem jetzigen Förderprogramm wieder davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Gebäudeeigentümern die Möglichkeit nutzen wird, um notwendige Instandsetzungen kurzfristig vorzunehmen, wodurch die individuelle Förderhöhe dann natürlich sinkt“, betont Dieter Mathmann. In den Jahren, in denen der Fördertopf zur Verfügung stand, konnten abhängig von der Summe der beantragten Maßnahmen zwischen zehn Prozent und zwanzig Prozent zu Instandsetzungsarbeiten beigesteuert werden.

Die Förderung ist somit als Anreiz zu verstehen. Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen bedürfen immer einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, in der dann auch die Ausführung der Arbeiten abgestimmt wird, so Dieter Mathmann. Die Erfüllung dieser Anforderungen könne durchaus auch zu höheren Baukosten führen, bei denen ein Zuschuss hilfreich sei.

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt nimmt Förderanträge mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Angebot bis zum 19. Juni 2015 formlos entgegen und entscheidet welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden. Bedingung ist, dass die Maßnahme auch im laufenden Jahr 2015 fertiggestellt und abgerechnet wird.

Weitere Informationen gibt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz unter der Telefon-Nr. 02941/980-438.

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