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Warnweste ab 1. Juli in jedem Fahrzeug Pflicht

Kreis Soest – Was im europäischen Ausland längst gesetzlich vorgeschrieben ist, wird jetzt auch in Deutschland Pflicht: Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug mindestens eine gelb, orange oder rot leuchtende Warnweste mitgeführt werden. Das gilt für alle zugelassenen Kraftfahrzeuge. Ausgenommen von dieser Regelung sind Motorräder, Roller und Mofas. Darauf weist die Kreisverwaltung Soest hin.

Die Warnweste muss der Euro-Norm ISO 20471 oder der alten EN 471 entsprechen. Bei einer Panne oder einem Unfall sollen der leuchtende Stoff und die reflektierenden Streifen dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer denn Träger besser sehen können. So erhöht eine Warnweste die eigene Sicherheit.

„Damit die Weste stets griffbereit ist, sollte sie im Innenraum, in der Nähe des Fahrersitzes deponiert werden. Beispielsweise im Seitenfach der Beifahrertür oder im Handschuhfach“, rät Uwe Grotensohn, Abteilungsleiter Kfz-Zulassung und Führerscheine des Kreises Soest. So können der Fahrer oder auch andere Fahrzeuginsassen schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Weste anlegen. Ein eher ungeeigneter Aufbewahrungsort ist hingegen der Kofferraum.

Obwohl in Deutschland nur eine Warnweste pro Kfz vorhanden seien muss, empfiehlt es sich, mehrere Westen mitzuführen. Für jeden Fahrzeuginsassen eine.

Sollte die Warnweste fehlen, „dann droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro. Auch bei der Hauptuntersuchung muss die Warnweste im Auto sein, denn wenn nicht, wird dies ab dem 1. Juli als Mangel angesehen, der vermerkt wird“, weiß Uwe Grotensohn.

Erhältlich sind die genormten Westen unter anderem für 2,95 Euro pro Stück im Bürgerservice der Kreisverwaltung Soest. Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen und Termine gibt es auch beim Bürgertelefon des Kreises Soest, Telefon 02921/302222. Der Bürgerservice ist zudem unter der Telefaxnummer 02921/302600 und der E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de zu erreichen.

Ab dem 1. Juli gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht. Bei einer Panne oder einem Unfall erhöht diese die eigene Sicherheit. Daher sollte die Weste stets griffbereit im Fahrzeug verstaut werden (Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest).
Ab dem 1. Juli gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht. Bei einer Panne oder einem Unfall erhöht diese die eigene Sicherheit. Daher sollte die Weste stets griffbereit im Fahrzeug verstaut werden (Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest).

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