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Schöffe für 2024-2028 in Lüdenscheid gesucht

In Lüdenscheid werden insgesamt 158 Frauen und Männer benötigt

Lüdenscheid – Für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 werden bundesweit an Amts- und Landgerichten neue Schöffen und Jugendschöffen gesucht. In Lüdenscheid werden insgesamt 158 Frauen und Männer benötigt, die als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes gleichberechtigt mit Berufsrichtern an Strafprozessen teilnehmen. Die Stadt Lüdenscheid ist aufgefordert, Vorschlagslisten aufzustellen. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Lüdenscheid übergeben dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichts Lüdenscheid dann eine Vorschlagsliste mit entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten. Aus dieser wählt der Wahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt-
und Ersatzschöffen.

Wer kann sich um das Schöffenamt bewerben?
Schöffen und Jugendschöffen müssen deutsche Staatsangehörige sein, in Lüdenscheid wohnen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Wahl jünger als 70 Jahre sein. Der entscheidende Stichtag, nach dem das Alter zu berechnen ist, ist der 1. Januar 2024, dem Beginn der Amtsperiode.

Das Schöffenamt ist sehr verantwortungsvoll und verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife desUrteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Personen, die sich bewerben sollten über:

  • Menschenkenntnis
  • Lebenserfahrung
  • Objektivität und Unvoreingenommenheit
  • ausgeprägten Gerechtigkeitssinn
  • Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit und
  • Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen verfügen.

Für Jugendschöffen gilt außerdem, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Ausgeschlossen von der Wahl sind Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Was macht eigentlich ein Schöffe?
Schöffen sind den Berufsrichtern in den Hauptverhandlungen der Schöffengerichte bzw. der Strafkammern gleichgestellt. Sie haben Fragerecht und sind wie die Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wer dieses Ehrenamt als Laienrichter ausübt, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und des Verdienstausfalles und muss vom Arbeitgeber für diese Tätigkeit freigestellt werden.

Wie kann man sich bewerben?
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30. April 2023 beim Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Lüdenscheid. Interessenten für das Amt der Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 15. April 2023 an den Fachdienst Jugendamt – Verwaltung der Stadt Lüdenscheid.

Quelle: Stadt Lüdenscheid

Veröffentlicht von:

Anna-Katharina Reiß
Anna-Katharina Reiß
Anna-Katharina Reiß ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt und ist unter redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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