MKSüdwestfalen-Aktuell

Urlaub von der Pflege – Das geht

Pflegeberatung informiert über Leistungen

Märkischer Kreis. (pmk). Die Pflege eines Angehörigen kann auf Dauer sowohl zu einer hohen körperlichen als auch psychischen Belastung führen. Nicht selten stehen Angehörige rund um die Uhr zur Verfügung und versorgen Pflegebedürftige und demente Familienmitglieder auch in der Nacht. Trotz der Überforderungen gönnen sich die wenigsten ausreichende Ruhe- und Erholungsphasen vom täglichen Pflegestress. Dabei gibt es verschiedene Entlastungsmöglichkeiten im Rahmen der Pflegeversicherung, wie Kurzzeit-, Verhinderungspflege und spezielle Entlastungsleistungen. Darauf macht die Pflegeberatung des Märkischen Kreises aufmerksam. Leider sind diese Möglichkeiten häufig nicht bekannt.

Foto: Pixabay.com

Wenn die Pflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit braucht, kann mit den Leistungen der Verhinderungspflege eine Vertretung für die Pflege zuhause finanziert werden. Die Verhinderungspflege kann durch eine Angehörige, Freunde, Nachbar, durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch in stationären Einrichtungen erfolgen. Da die Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann, ist es pflegenden Angehörigen auch weiterhin möglich, beispielsweise Hobbies weiterhin auszuüben. Die Entlastungsleistungen werden durch zugelassene Dienste erbracht und können vielfältig genutzt werden. Hierzu gehören neben hauswirtschaftlichen Hilfen ebenso die Begleitung zum Einkaufen oder Spazierengehen.

Die Kurzzeitpflege wird von stationären Senioren- oder Pflegeheimen angeboten. Diese kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in sonstigen Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege nicht möglich ist, erfolgen. Die Kurzzeitpflege kann aber ebenso genutzt werden, wenn die Pflegeperson den wohlverdienten Urlaub plant.
Sowohl für die Verhinderungspflege als auch für die Kurzzeitpflege zahlen die Pflegekassen bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Beide Leistungen können auch unterschiedlich miteinander kombiniert werden. Für die Entlastungsleistungen stehen monatlich 125 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung gibt es bei der Pflegeberatung des Märkischen Kreises unter Telefon 02352/966-7777.

Aufgabe der Pflegeberatung ist es, ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige über alle Fragen rund um das Thema Pflege zu beraten. Die Beratung ist kostenlos und trägerunabhängig. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beraten je nach Bedarfssituation telefonisch, persönlich oder auch im Rahmen eines Hausbesuchs.

Quellennachweis: Märkischer Kreis

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Südwestfalen-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de

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