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Vorsicht Wild – Bereits 30 Wildunfälle im Märkischen Kreis

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Märkischer Kreis – Vorsicht, Wild! Bis heute Morgen (07. Mai 2020) gab es im Märkischen Kreis bereits rund 30 Wildunfälle. Erst heute Morgen passierten Unfälle an der Fuelbecker Straße in Lüdenscheid, auf der Oestertalstraße in Plettenberg, am Kirchlöher Weg in Halver, an der Waldesruh in Schalksmühle, auf der Autobahn 45 und auf der Märkischen Straße in Hemer.

Im Mai passiert es besonders oft: Rehe oder Wildschweine brechen aus dem Unterholz und rennen unvermittelt vor oder gegen das Auto. Im Mai 2019 gab es 134 gemeldete Begegnungen dieser Art.

Ein paar Infos dazu: Die meisten Unfälle passieren morgens zwischen 5 und 7 Uhr sowie zwischen 21 und 23  Uhr. Doch diese Art von Crashs passieren rund um die Uhr.

Besonders gefährlich sind Strecken, die an Wäldern oder Lichtungen vorbei führen. Neben Schildern sind Jagdsitze ein mahnendes Zeichen für ein vermehrtes Aufkommen von Tieren.

Deshalb unser Rat: Besser langsam als wild!

Wie handle ich richtig?
Wenn ein Tier auf die Fahrbahn rennt:

– Abblenden, kontrolliert abbremsen und hupen!
– Keine gewagten Ausweichmanöver! Spur halten!

Das Fahrzeug könnte ausbrechen, in den Gegenverkehr geraten oder die Fahrt am nächsten Baum enden. Das ist meist gefährlicher als den Zusammenstoß mit dem Tier zu riskieren.

– Wo ein Tier ist, könnten weitere sein!

Nach einem Zusammenstoß:

– Unfallstelle absichern (Warnblinker an, Leuchtweste anziehen, Warndreieck aufstellen) und totes Tier, wenn möglich, von der Straßen ziehen (am besten mit Handschuhen).
– Noch lebende Tiere nicht anfassen. Getötete Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Das wäre Jagdwilderei.
– Die Polizei rufen und Situation schildern. Eine Unfallaufnahme ist immer nötig bei Tieren, die gejagt werden wie Hasen, Füchsen, Wildschweinen, Rehen, … Eine Ausnahme gilt nur für Kleinsttiere wie Eichhörnchen. Die Polizei stellt entsprechende Bescheinigungen aus für eine Meldung an die Versicherung. Man sollte dabei auch an das Wohl der verletzten Tiere denken – auch wenn das gerammte Tier wegrennt. Dann wird der Jagdausübungsberechtigte das verletzte Wild suchen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

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