Mittelstand-Nachrichten

Internationaler Erfolg beginnt im Rechnungswesen

Andere Länder, andere Sitten – und andere Regeln. Das gilt insbesondere im Finanzbereich. Nicht nur auf anderen Kontinenten, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn läuft das Rechnungswesen unter anderen Vorzeichen. Der ERP-Hersteller proALPHA erklärt, was beim Schritt ins Ausland zu beachten ist.

Bei der Expansion ins Ausland wird ein Schlüsselfaktor gerne außer Acht gelassen, das Rechnungswesen. Denn trotz internationaler Standards bestehen in anderen Ländern für die Rechnungslegung lokale Vorschriften und Besonderheiten. Nur zwei von vielen: In Frankreich beispielsweise arbeitet man nicht mit Kontenrahmen. Unternehmen, die hier tätig sind, müssen ihre Bücher unter Beachtung des zentral vorgegebenen Allgemeinen Kontenplans, des Plan Comptable Général, führen. Und in einigen Ländern schreiben die Steuerbehörden für die Datenübermittlung spezifische Formate vor, in Polen seit 2016 zum Beispiel das Standard Audit File (SAF-T).

Worauf müssen Unternehmen also achten, wenn sie bei der Internationalisierung nicht auf dem „falschen Fuß“ erwischt werden wollen?

Recht ist nicht gleich Recht

Die Klärung rechtlicher Aspekte wie Rechtsform und Firmierung ist nur der erste Schritt. Während es in einigen Ländern vollkommen ausreichend ist, eine Betriebsstätte zu eröffnen, erfordern andere Staaten zwingend die Gründung eines rechtlich selbständigen Tochterunternehmens. Zudem ist es in China beispielsweise nötig, den Firmennamen in Mandarin zu übersetzen. Auch eine frühe Recherche zu nötigen Konformitätsnachweisen und Zertifikaten erspart so manche böse Überraschung.

Ebenso unabdingbar ist die Kenntnis abweichender Rechnungslegungsvorschriften. ERP-Anbieter wie proALPHA unterstützen hierbei mit entsprechenden Lokalisierungs-Komponenten. Sie gewährleisten, dass für ein Land die Buchhaltung rechtskonform bis hin zur entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnung abgewickelt wird. Ein „Klassiker“: Unternehmen müssen zwischen Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren oder einem gemischten Ansatz, mit oder ohne Work in Process (WIP), wählen können.

Kommen neben der Rechnungswesen-Software weitere Spezialanwendungen zum Einsatz, etwa für die Konzern-Konsolidierung, so müssen Unternehmen von Anfang an den laufenden Pflegeaufwand im Auge behalten. Im Idealfall holt sich die Spezialanwendung neben Kontenplan und Währungen auch bereits alle Buchungen aus dem ERP-System, um so Fehlerquellen und unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden.

Behörden richtig und rechtzeitig informieren

Nicht zu unterschätzen ist das Meldewesen. So fordern zum Beispiel die ungarischen Steuerbehörden unmittelbar Informationen zu gestellten Rechnungen – und zwar in bis zu drei Währungen, nämlich in Euro, in Forint sowie in einer eventuellen Drittwährung. Unternehmen, die ihre Verwaltung auch im Ausland effizient und digital organisieren wollen, informieren sich am besten bereits, bevor sie den Betrieb im Ausland aufnehmen. Nur so können sie sichergehen, dass sie die rechtlichen Rahmenfaktoren analog zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum … weiterlesen »

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