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Selbstständigkeit im Handwerk – das müssen Gründer beachten

Köln – Das Handwerksgewerbe gehört zu den größten und wichtigsten Standbeinen der deutschen Wirtschaft. Bei der letzten Zählung im Jahre 2015 wurden mehr als 579.000 Handwerksunternehmen verzeichnet. Zwar nahm die Anzahl der Neugründungen in den letzten Jahren leicht ab, trotzdem ist diese Branche bis heute einer der beliebtesten Wege in die berufliche Selbstständigkeit. Ferdinand Seulen, Geschäftsführer von blauarbeit.de, gibt Tipps für die Gründung eines Handwerksbetriebs. Auf seinem Online-Portal vermittelt die Plattform Dienstleistungen im Handwerksbereich.

Quelle: Shutterstock/Pressmaster

Gründung macht der Meister – bei manchen Betrieben gelten Zulassungsvoraussetzungen

Ein paar Werkzeuge anschaffen, eine Werkstatt einrichten und schon kann es losgehen? Ganz so einfach ist die Gründung eines Handwerksunternehmens leider nicht, denn nicht jedes Handwerk kann von jedem Interessierten professionell ausgeübt werden. Für die Gründung von vielen Betrieben wird eine entsprechende fachliche Qualifikation benötigt. Mit einem Meisterbrief muss in diesen Fällen bewiesen werden, dass die Gründungswilligen “ihr Fach verstehen”. Dies betrifft unter anderem Handwerke, bei denen bei unsachgemäßer Ausübung eine Gefahr für die Gesundheit zum Beispiel von Kunden besteht. Zu diesen zulassungspflichtigen Disziplinen zählen beispielsweise Klempner, Maurer oder Tischler. Auch vergleichsweise weniger riskante Berufe wie Maler, Stuckateure oder Friseure gehören dazu. Andere Disziplinen wie etwa Fotografen, Uhrmacher oder Modellbauer benötigen keinen besonderen Nachweis. Trotzdem kann sich auch hier ein Meisterbrief mitunter lohnen, da Kunden dies als ein Qualitätssiegel ansehen. Das Wirtschaftsministerium empfiehlt daher, eine Gründung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Mit einem kleinen Hintertürchen besteht jedoch auch die Möglichkeit, ohne die nötige Qualifikation einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu gründen. Die Stelle des technischen Betriebsleiters muss dabei mit einem Meister besetzt werden. Ansonsten hilft Berufserfahrung: Mindestens sechs Jahre im Beruf, vier davon in einer leitenden Position, sind notwendig, um auch ohne Meisterbrief in die Selbstständigkeit starten zu können. Diese Möglichkeit für langjährige Gesellen gilt für die meisten Disziplinen, einige wenige wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker Zahntechniker oder Schornsteinfeger sind von diesem Weg ausgeschlossen. Die örtlichen Handwerkskammern müssen dazu eine Ausübungsgenehmigung erteilen.

Mitgliedschaft in der Handwerkskammer – für viele Betriebe ein Muss

Eine Mitgliedschaft in der örtlichen Handwerkskammer ist unabhängig von der gewählten Rechtsform für all jene Betriebe Pflicht, die eine Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung ausüben. Dies gilt beispielsweise für einen Bäcker, nicht jedoch ein Supermarkt, in dem vorproduzierte Teigrohlinge aufgebacken werden. Demnach muss ein Betrieb entweder bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder sogar beiden Institutionen Mitglied werden. Die Voraussetzungen sollten bei der Gründung eines Betriebes unbedingt geprüft werden. Im Falle von zulassungspflichtigen Handwerken werden die Betriebe in … weiterlesen »

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