Geseke: Radfahren in der Fußgängerzone
Geseke – Direkt nach der Gösselkirmes, ab Montag, den 09. Mai 2016 wird die zeitliche Beschränkung für den Radverkehr in der Geseker Fußgängerzone aufgehoben. Im Rahmen eines einjährigen Verkehrsversuches ist es den Radfahrern dann erlaubt, in der Geseker Fußgängerzone auf dem Abschnitt der Bachstraße zwischen der Einmündung Lüdische Straße und dem Marktplatz Rad zu fahren und zwar in Schrittgeschwindigkeit. Die bisherige zeitliche Beschränkung von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr, die an den Anlieferverkehr angepasst war, ist dann aufgehoben. Durch die nunmehr direkte Verbindung von Nord nach Süd in der Innenstadt ist das gegenläufige Befahren der Bäckstraße für Radfahrer ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt.
„Auf Wunsch der Politik hat der städtische Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 beschlossen, die Geseker Fußgängerzone zeitlich uneingeschränkt für den Radverkehr zu öffnen“, erläutert Peter Stephan, Leiter der städtischen Bauverwaltung. „Der Versuch kann nur gelingen, wenn Radfahrer ihre Geschwindigkeit an die Gegebenheiten anpassen und warten und absteigen, falls es nötig ist. Nur so können kleine und große Fußgänger weiterhin in Ruhe und ungefährdet durch die Fußgängerzone schlendern. Wir bitten natürlich auch die Fußgänger um Achtsamkeit.“
Der einjährige Verkehrsversuch beginnt am 09. Mai 2016. Vor Ablauf der Versuchsphase und damit vor der endgültigen Entscheidung über eine dauerhafte Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer werden alle beteiligten Behörden und betroffenen Interessensgruppen, u.a. Radfahrer, Fußgänger oder Senioren, ihre Beobachtungen und Erfahrungen austauschen.
Michael Tebbe, Vorsitzender des städt. Bau-, Planungs- und Umweltausschusses: „Wir möchten die Radfahrbedingungen in Geseke verbessern. Der Versuch kann also nur ein Erfolg werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen und die Mischung von Fußgängern und Radfahrern gut funktioniert“.
Mitarbeiter des städtischen Bauhofes werden direkt nach der Gösselkirmes die Beschilderung an die neue Verkehrsführung anpassen.
Bisher dürfen Radfahrer nur von 19.00 Uhr bis 10.00 Uhr in der Fußgängerzone fahren. Ab Montag, 09. Mai ist es – versuchsweise für ein Jahr – erlaubt in der Fußgängerzone Rad zu fahren.
Veröffentlicht von:
- Despina Tagkalidou veröffentlichte diesen Artikel auf Südwestfalen Nachrichten. Sie ist in der Lüdenscheider Redaktion unter 02351-9749710 und per Mail unter redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de erreichbar.
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