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Kreis Soest rät im Sinne des Tierschutzes zum Umschichten vor dem Abbrennen

Kreis Soest – Wer in diesem Jahr ein Brauchtums-Osterfeuer im Kreis Soest veranstalten möchte, muss dies vorher direkt bei den jeweiligen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinde anmelden. Als Brenn-Materialien dürfen nur Hecken-, Baumschnitt oder Schnittholz verwendet werden.

Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

„Das Osterfeuer ist keine Form der Abfallbeseitigung, daher ist das Verbrennen von zum Beispiel alten Möbeln, Reifen, behandelten oder lackierten Hölzern usw. verboten.“ Darauf weist Werner Luig, Leiter des Sachgebietes Abfallwirtschaft der Abteilung Umwelt des Kreises Soest, hin.

Die Abteilung Umwelt rät auch dazu, im Sinne des Tierschutzes das Brennmaterial erst kurz vor Entfachen des Feuers auf- und unbedingt kurz vor dem Abbrennen noch einmal umzuschichten. Es reicht nicht aus, nur am Brennmaterial zu rütteln, um die Tiere zu vertreiben, denn viele Tiere verhalten sich aus Angst völlig ruhig, anstatt vor der Gefahr zu fliehen. So kann man sicher sein, dass zum Beispiel keine Igel oder andere Kleintiere qualvoll verbrennen.

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou veröffentlichte diesen Artikel auf Südwestfalen Nachrichten. Sie ist in der Lüdenscheider Redaktion unter 02351-9749710 und per Mail unter redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de erreichbar.

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