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Neues „Beratungshaus Inklusion“

Kooperationspartner unterzeichnen Vertrag Rat für junge Menschen mit Behinderung

Olpe – Das wird ein hilfreiches Rat-Haus: Wer in Südwestfalen als Mutter oder Vater eines behinderten Kindes, als Erzieher oder Lehrkraft Orientierung und Unterstützung bei sonderpädagogischer Förderung und Inklusion sucht, hat dafür in Olpe demnächst eine neue Adresse. Gestern (19. 8.) unterzeichneten auf dem Gelände der Olper LWL-Schulverwaltung Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL), Landesrätin Birgit Westers, Leiterin des Dezernats Landesjugendamt, Schulen und Koordinationsstelle Sucht beim LWL, Susanne Blasberg-Bense, Leiterin der Abteilung 4 (Schule) der Bezirksregierung Arnsberg, sowie Frank Beckehoff, Landrat des Kreises Olpe eine Vereinbarung zur Einrichtung eines „Beratungshauses Inklusion“ im Kreis Olpe.

Quelle: Kreis Olpe
Quelle: Kreis Olpe

Unterzeichneten die Vereinbarung zum Beratungshaus Inklusion (von links): Frank Beckehoff, Landrat Kreis Olpe, Matthias Löb, Direktor LWL, Birgit Westers, Leiterin des Dezernats Landesjugendamt, Schulen und Koordinationsstelle Sucht beim LWL, Susanne Blasberg-Bense, Leiterin der Abteilung 4 (Schule) der Bezirksregie-rung Arnsberg.

Dahinter (von links): Meinolf Zeppenfeld, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, Schulen, Sport, Kultur des Kreises Olpe, Michael Gruß, Leiter der LWL-Schulverwaltung Olpe, Doris Löpmeier, Pädagogische Referentin LWL-Schulen, Sandra Kontaxakis, Beratungshaus, Ulrich Gelsing, Leiter Dezernat Grundschulen Bezirksregierung Arnsberg.

Unter dem Dach der LWL-Schulverwaltung soll das Beratungshaus in umgewidmeten Räumen im kommenden Herbst die Arbeit aufnehmen. Nach dem seit dem Frühjahr 2012 betriebenen Vorbild im LWL-Förderschulzentrum Münster und seit Mai 2015 auch in Paderborn ist das Beratungshaus in Olpe das dritte seiner Art in Westfalen. „Die Beratungshäuser sind eine echte Erfolgsgeschich-te“, lobte LWL-Direktor Matthias Löb „diese bürger- und praxisnahe Form der Hilfestellung bei der schulischen Inklusion.“

Das Beratungshaus ist ein Gemeinschafts-Projekt der Bezirksregierung Arnsberg, des Förder-schulträgers LWL und des Kreises Olpe. Sein Ziel: Für einen gleichberechtigten Zugang gehandicapter junger Menschen zum Bildungssystem Beratungskompetenzen unter einem Dach bündeln.

Dafür sollen vor Ort künftig sonderpädagogische, ergo- und physiotherapeutische und pflegerische Fachleute bereit stehen, die in Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen, Kliniken, Ärzten und Hilfsmittelanbietern Unterstützung bieten. Für die Betroffenen zeigen sie möglichst wohnortnahe Bildungsmöglichkeiten und -wege auf. Auch informieren sie zum Beispiel über Fördermöglichkeiten und praktische Hilfsmittel wie etwa sehbehindertengerechte PC-Bildschirme oder barrierefreie Zugänge für den Schul- und Lernalltag.

Auf der Basis der Kooperationsvereinbarung wird das Beratungsteam nun von den beteiligten Partnern zusammengestellt. Nach der Einrichtung der Räume, der Zusammenstellung des Beratungsteams und der Feinabstimmung des Beratungskonzeptes im Team soll es Ende September/Anfang Oktober mit der konkreten Beratungsarbeit losgehen.

„Eine Schule für alle zu entwickeln ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten und kann nur in enger Zusammenarbeit gelingen“, so LWL-Direktor Matthias Löb. „Wir wollen die bisherige Qualität der Förderung von behinderten Kindern sichern, damit Kinder mit und ohne Behinderun-gen in einer inklusiven Schule gemeinsam lernen können und alle Schülerinnen und Schüler ihren Möglichkeiten entsprechend optimal gefördert werden“, sagte Susanne Blasberg-Bense. Landrat Frank Beckehoff: „Das Angebot des Beratungshauses Inklusion stellt einen weiteren Baustein in dem bestehenden Beratungsnetz unserer südwestfälischen Region dar. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Bündelung verschiedener Beratungskompetenzen unter einem Dach, die besonders Eltern ein Abklappern verschiedener Anlaufstellen erspart.“

Hintergrund: Die Forderung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach gleichberechtigter Teilhabe in allen Lebensbereichen gilt auch für Schulen. Für den Bildungs-bereich fordert die UN-Konvention von 2009 das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderun-gen und den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Zugang zur allgemeinen Schule und zwar wohnortnah im sozialen Umfeld. Die vollständige Auflösung von Förderschulen wird in der Konvention nicht explizit gefordert. Unter anderem als Träger von westfalenweit 35 Förderschulen mit rund 7000 körperbehinderten oder sinnesgeschädigten Kindern und Jugendlichen verfügt der LWL über große Erfahrung im Bereich der Inklusion und Behindertenhilfe.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Südwestfalen-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über regionale Themen und besondere "Landmomente". Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de

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