Wahl der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Arnsberg für die Geschäftsjahre 2014-2018
Wahl der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Arnsberg und für die – gemeinsamen – Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Für die am 01. Januar 2014 beginnende Wahlzeit der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Arnsberg und für die – gemeinsamen – Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 hat die Stadt Brilon eine Vorschlagliste aufzustellen.
Wenn Sie Interesse an diesem Amt haben und
– zwischen 25 und 69 Jahren alt sind,
– Ihren Hauptwohnsitz in Brilon haben,
– gesundheitliche Belange nicht gegen die Ausübung sprechen
– die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
– und nicht in Vermögensverfall geraten sind
dann setzen Sie sich mit der Stadt Brilon, Frau Wiegelmann, Am Markt 1, 59929 Brilon, Tel.: 0 29 61 / 794-112; c.wiegelmann@brilon, bis spätestens 04. Juni 2013 in Verbindung. Die zu erfüllenden o. g. Voraussetzungen ergeben sich aus § 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). § 34 GVG schließt bestimmte Berufsgruppen aus, welche nicht zu einem Schöffen berufen werden sollen.
Für die Berücksichtigung der Aufnahme auf die Vorschlagliste der Schöffen für die Strafkammer sind folgende Informationen einzureichen:
– Name
– Vorname
– Geburtsname
– Geburtsdatum
– Geburtsort
– Anschrift
– derzeit ausgeübter Beruf
Fragen zu dem Schöffenamt können Frau Wiegelmann unter den o. g. Kontaktdaten gestellt werden.
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