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Arnsberg: Jetzt bewerben für die Ehrenamtskarte NRW

Arnsberg. Die Stadt Arnsberg beteiligt sich als eine der ersten drei Kommunen in NRW am Projekt „Ehrenamtskarte“. Diese Karte ist als Belohnung für Bürgerinnen und Bürger gedacht, die sich überdurchschnittlich stark ehrenamtlich engagieren. Bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort wird die Stadt Arnsberg durch das nordrhein-westfälische Ministerium für Generation, Familie, Frauen und Integration unterstützt.

Karteninhaber erhalten zum Beispiel Vergünstigungen beim Eintritt zu privaten und öffentlichen Einrichtungen oder können an der Verlosung von Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen teilnehmen. Die Karte gilt in allen Städten in NRW, die sich als Partner an dem Projekt beteiligen.

Die Ehrenamtskarte kann bei der Geschäftsstelle Engagementförderung der Stadt Arnsberg beantragt werden. Interessierte können das Antragsformular aber auch im Internet herunterladen (www.arnsberg.de/engagement/ehrenamtskarte/ehrenamtskarte-antrag.pdf), ausdrucken, ausfüllen, von zwei Verantwortlichen Ihres Vereines, Ihrer Institution, Initiative unterschreiben lassen und an die Stadt Arnsberg zurücksenden.

Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Sie kann auch für Dritte beantragt werden, wenn diese die im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen für Karteninhaber erfüllen:

  • das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Stunden oder 250 Jahresstunden
  • im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgen keine Zahlungen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen
  • das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre
  • die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt ausschließlich für Dritte und muss in der Stadt Arnsberg erbracht werden
  • der Bewerbungsvordruck muss vollständig ausgefüllt und von zwei verantwortlichen Personen (in der Regel Vorstandsmitglieder) des Vereins bzw. der Institution unterzeichnet werden
  • der Antragsstellende muss bereits seit zwei Jahren ehrenamtlich tätig sein

Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen, die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld. Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.

Quelle: Stadt Arnsberg

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