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Maskenpflicht in Bussen und Bahnen ab dem 27.04.2020

Siegen – Maskenpflicht in Bussen und Bahnen schon ab Montag, 27.04.2020 – Erklärung des Landes NRW am 22.04.20.

Die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd GmbH, ein Unternehmen der WERNGroup, hatte in Abstimmung mit dem Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) bereits seit einer Woche auf die spätestens ab dem 4. Mai greifende Pflicht zum Tragen einer Gesichtsschutzmaske in den Bussen hingewiesen. Nach Mitteilung der Landesregierung NRW vom 22. April 2020 wird im Land NRW eine landesweite Maskenpflicht u. a. im ÖPNV zur Eindämmung des Corona Virus ab Montag, 27. April 2020 eingeführt. Vor diesem Hintergrund gilt bereits ab Montag, 27. April, Betriebsbeginn, dass u. a. in Bussen und Bahnen Gesichtsschutzmasken zu tragen sind. Darüber hinaus empfehlen wir unseren Kunden schon jetzt bei der Nutzung von Bussen und Bahnen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.

Zulässig sind unter anderem sogenannte Alltagsmasken oder aber ein Schal, der Mund und Nase bedeckt. Die VWS wird ein ihr zur Verfügung gestelltes kleines Kontingent an Gesichtsmasken am Montag, den 27. April über ihr Fahrpersonal an die Kunden verteilen lassen. Wir wünschen allen unseren Kunden, dass sie gesund bleiben oder werden.

Quelle: VWS GmbH

Veröffentlicht von:

Sandra Dolas
Sandra Dolas
Sandra Dolas ist Redakteurin bei den Südwestfalen-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt und ist unter Tel. 02261-9989-885 bzw. Mail: redaktion@suedwestfalen-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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