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Astschnittabfuhr: Anmeldung bis 7. März möglich

Wilnsdorf – Die Gemeinde Wilnsdorf bietet auch in diesem Frühjahr wieder eine Astschnittabfuhr an.

Grundstückseigentümer können Ast-, Strauch- und Heckenschnitt abholen lassen, der aufgrund seiner Größe nicht über die Biotonne entsorgt werden kann. Mitgenommen werden kleinere Mengen an groben Grünabfällen, wie sie bei regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten anfallen. Die Astschnittabfuhr ist jedoch nicht bestimmt für die Entsorgung großer Mengen Astschnitt, beispielsweise von Baumfällungen, sowie anderer organischer Abfälle, die über die Biotonne entsorgt werden können (zum Beispiel Laub, Gras, Moos). Ebenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen sind Grünabfälle mit größeren Abmessungen, wie beispielsweise Baumstämme.

Die Gemeinde Wilnsdorf weist darauf hin, dass das Schnittgut gebündelt sein muss, um eine problemlose und zügige Abfuhr zu gewährleisten. Die Bündel dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein und der Durchmesser nicht mehr als 60 Zentimeter betragen, wobei das Schnittgut nur bis zu 8 Zentimeter stark sein darf. Die Bündel müssen mit Naturseil oder -kordel zusammengebunden sein; Metalldraht und Kunststoffschnüre sind nicht gestattet. Es werden maximal 20 Bündel pro Grundstück abgeholt.

Wer in diesem Frühjahr von der Möglichkeit der Astschnittabfuhr Gebrauch machen möchte, kann diese bei der Gemeinde Wilnsdorf unter Telefon 02739/802-164 oder online über www.wilnsdorf.de (Rubrik Bürgerservice > Online-Dienste) anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 7. März 2014 erfolgt sein.

Grundstückseigentümer können im März eine Astschnittabfuhr der Gemeinde Wilnsdorf nutzen (Foto: Gemeinde Wilnsdorf).
Grundstückseigentümer können im März eine Astschnittabfuhr der Gemeinde Wilnsdorf nutzen (Foto: Gemeinde Wilnsdorf).

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