Bauen, Wohnen und Garten

Mängel beim Hausbau

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Bildquelle : flickr.com / konny

Auf der Suche nach einem geeigneten Haus oder einer passenden Wohnung zum Kauf werden einige zukünftige Besitzer leichtsinnig, wenn es um den Vertragsabschluss geht. Voller Euphorie wird dann häufig vorschnell der Vertrag unterschrieben.

Verträge in vielen Fällen mangelhaft

Erschreckende Zahlen hat der Verband privater Bauherren (VPB) im vergangenen Jahr veröffentlicht. 97 Prozent aller Verträge sind demnach mangelhaft. Dies ging aus der Studie „Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis“ hervor. Untersucht wurden in dieser Studie knapp 120 Standardverträge, die Kunden vorgelegt werden. Besonders in einem Punkt wurden häufig Mängel festgestellt: So seien die Leistungsbeschreibungen häufig unvollständig beschrieben, wodurch unerwartete Zusatzausgaben zustande kommen können. Als Beispiel nennt der VPB den Erdaushub oder Hausanschlüsse, die im Vertrag nicht zur Sprache kommen. Da diese Punkte aber notwendig sind, damit das Haus bezogen werden kann, zahlen die Eigentümer die entstehenden Kosten – allerdings sparen sie dann häufig an anderen Stellen. Ein weiterer Punkt, der bei dieser Studie unangenehm auffiel, war, dass vereinbarte Festpreise bei 60 Prozent der Verträge nur bis zu einem bestimmten Stichtag eingehalten werden mussten; im Anschluss daran konnten die Bauunternehmen die Preise verändern.

Häufig entscheiden sich Bauherren für die sogenannten schlüsselfertigen Häuser. Oft geschieht dies aus dem Grund, dass ein Einzugstermin in Aussicht gestellt wird. Im Vertrag erscheint dieser Termin aber in den wenigsten Fällen; nur bei 17 Prozent waren sie festgehalten. In der Hälfte der Verträge hingegen wurde die Arbeitszeit angegeben. Ist hier eine Arbeitszeit von beispielsweise acht Monaten angegeben, kann sich diese bedeutend verlängern, wenn eine außergewöhnlich lange Frostperiode in die Bauzeit fällt und nicht am Haus gearbeitet werden kann. Nur in einem viertel der Verträge wurden Strafen genannt, die die Bauunternehmen zu leisten hätten, wenn es zu einer verlängerten Bauzeit kommt – außerdem seien diese Straßen sehr niedrig bemessen.

Experten raten daher dazu, Vertrag und Baupläne von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen, bevor man sich für eine Unterschrift entscheidet. Im Zweifelsfall besteht so die Möglichkeit, mit dem Bauunternehmer nachzuverhandeln.

Bauschäden rechtzeitig melden

Ist der Bau bereits fertiggestellt und man entdeckt jetzt Mängel, hat man die Möglichkeit, sich zu wehren. Fünf Jahre nach der Bauabnahme hat man Zeit, um sie zu reklamieren. Es kann sich also lohnen, einige Monate vor Fristende mit einem Experten einen Gang durch die Immobilie zu machen und Schäden zu suchen. Einige Mängel wie Wasserschäden lassen sich aber auch von Laien mit dem bloßen Auge erkennen.  Hausbesitzer müssen dann die entsprechende Firma kontaktieren und ihr schriftlich den Schaden mitteilen. Eine Frist, in der der Schaden behoben werden soll, darf nicht fehlen. Da in einigen Fällen nicht immer offensichtlich ist, welche Firma für die entsprechende Arbeit zuständig ist, kann hier wertvolle Zeit verstreichen und zusätzliche Kosten durch Begutachtungen der falschen Firma entstehen. Ein Blick in die Rechnungen hilft hier häufig bereits weiter.

Große Schäden können zum Beispiel entstehen, wenn eine Brandschutztür nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurde. Kommt es zu einem Brand und das Feuer kann in den Wohnbereich übergreifen, kann es hier zu hohen Kosten kommen. Stellt man einen Mangel an der Brandschutztür fest, meldet ihn aber nicht, kann es unter Umständen nach einem Brand zu Problemen mit der Versicherung kommen. Bei Privathäusern werden Brandschutztüren von Thoene-Metall.de zum Beispiel am Heizungskeller oder am Übergang zwischen Garage und Wohnbereich eingebaut.

Immer wieder aber machen Bauunternehmen Schlagzeilen, weil sie innerhalb der 5-Jahres-Frist Insolvenz anmelden und private Bauherren mit mangelhaften Häusern im Regen stehen. Um dies zu vermeiden, erstellt man bei der Bauabnahme gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen ein Protokoll, in dem Punkte festgehalten werden, die das Unternehmen, möglichst schnell und mit Einhaltung einer Frist nachbessern muss.

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