Bauen, Wohnen und Garten

Wann muss man den Wert einer Immobilie berechnen?

Verschiedene Anlässe können dazu führen, dass jemand den Wert einer Immobilie ermitteln möchte. Besonders hilfreich ist die Berechnung, wenn man davor steht, eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen. Hier gibt sie nützliche Richtlinien, wo der Preis anzusetzen ist, wenn man einen fairen Kauf tätigen möchte. Zum einen kann man also die Wertermittlung von Immobilien in Auftrag geben, um etwas über ein konkretes Objekt zu erfahren, zum anderen hilft sie auch dabei, sich einen Überblick in einer bestimmten Wohnlage zu verschaffen.

Des Weiteren benötigt man diese Zahlen auch im Falle von Schenkungen und Erbschaften, wenn standartisierte Berechnungen des Finanzamtes auf die Plausibilität in einem speziellen Fall geprüft werden sollen, welche für die Höhe von Erbschafts- oder Schenkungssteuern bestimmend sind. In Scheidungsfällen gibt die Berechnung des Immobilienwertes Aufschluss darüber, wie hoch eventuelle Ausgleichszahlungen zwischen den Partnern sind.

Wertermittlung im Internet durchführen

Die rechtskräftige Bewertung einer Immobilie bedarf immer des Gutachtens eines Sachverständigen. Allerdings kann man die Immobilienbewertung online durchführen, um sich kostengünstig einen ersten Überblick zu verschaffen. Das hierbei übliche Berechnungsverfahren ist das anerkannte Vergleichswertverfahren. Dazu wird die zu bewertende Immobilie verschiedenen vergleichbaren Immobilien aus einer Datenbank gegenübergestellt und ein Standardwert ermittelt. Die Grundlage des Vergleichs sind typische Merkmale wie Ein- bzw. Mehrfamilienhaus sowie die Lagestruktur der Objekte. Im Rahmen der Berechnung wird zunächst der Wert von Grund und Boden ermittelt. Hierzu muss man die Einsicht in die Kaufpreissammlung deutscher Gutachterausschüsse beantragen, um mit den Vergleichswerten von mindestens zehn ähnlichen Immobilien arbeiten zu können. Dieser Sammlung bedarf man ebenfalls, um den Wert der Bauobjekte zu bestimmen, die sich darauf befinden.
Da das Vergleichswertverfahren zunächst nicht auf Besonderheiten des Objektes eingeht, kann man in einem zweiten Schritt individuelle Merkmale über extra Berechnungen einbeziehen. Auf diese Weise können beispielsweise spezielle Lage- oder Ausstattungsmerkmale einbezogen werden, die im standartisierten Verfahren keine Berücksichtigung finden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"