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Fundsachen online suchen: Gemeinde Burbach bietet neuen Service

Burbach – Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist der Schlüssel irgendwo liegen geblieben oder der Geldbeutel aus der Hosentasche gefallen. Meistens fällt es erst später auf, das etwas fehlt. Ob Schirm, Hut, Handschuhe oder Autoschlüssel, jeder hofft auf einen ehrlichen Finder, der die Dinge dann beim Fundbüro abgibt. In aller Regel geht der Weg in das Rathaus zum Bürgerbüro, um nach den verschollenen Gegenständen zu suchen. Zukünftig wird in Burbach dieser Service auch online angeboten. „Sämtliche Gegenstände, die bei uns abgegeben werden, sind in einer Datenbank hinterlegt, auf die vom heimischen Computer aus zugegriffen werden kann“, erklärt Petra Reuter vom Burbacher Bürgerbüro. „Neben einer kleinen Beschreibung ist das Funddatum und der Fundort angegeben, damit der mögliche rechtmäßige Besitzer sein Eigentum erkennen kann.“ Auf Bilder wird bewusst verzichtet: „Damit möchten wir vermeiden, dass die Dinge nicht an Personen ausgehändigt werden, denen diese nicht zustehen.“ Bürgermeister Christoph Ewers hofft so, dass alle abgegebenen Gegenstände wieder abgeholt werden: „Der Service ist hilfreich und führt vielleicht dazu, dass die Wertsachen wieder dahinkommen, wo sie hingehören.“

Über die Internetseite der Gemeinde Burbach kann auf die Datenbank zugegriffen werden. Da an diese Plattform auch andere Fundbüros deutschlandweit angeschlossen sind, wird zunächst eine Auswahl erforderlich. Unter dem Menüpunkt Fundbüros online muss erst das jeweilige Bundesland, also Nordrhein-Westfalen, und anschließend der richtige Kreis, in dem Fall Siegen-Wittgenstein, ausgewählt werden. „Dann erscheint als Link Gemeinde Burbach. Einfach darauf klicken,“ erklärt Petra Reuter. „Nun erscheint eine neue Eingabemaske, in der noch Filterfunktionen zur Verfügung stehen. Beispielsweise kann der Nutzer auswählen, in welchem Zeitraum Fundsachen abgegeben worden sind oder er kann die Suche nach Fundgruppen wie Schlüssel oder Taschen eingrenzen.“

Sechs Monate beträgt die Aufbewahrungsfrist. „Wenn danach die Gegenstände nicht abgeholt worden sind, werden diese dem Finder auf Wunsch ausgehändigt, versteigert oder entsorgt“, sagt Petra Reuter.

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