Verschiedenes

Vom Angestellten zum Unternehmer

Selbständigkeit lässt sich in zwei grundsätzliche Gruppen einteilen: Entweder man arbeitet auf Gewerbeschein oder als Freiberufler. Der Handwerker ist genau wie der Dienstleister ein Gewerbetreibender, während der Künstler, der Architekt und der Arzt freiberuflich tätig sind. Das Finanzamt vor Ort entscheidet letztendlich bei Grenzfällen, wie die jeweilige Tätigkeit steuerlich zu veranlagen ist. Beim Gewerbe unterscheidet man zwischen dem Kleinunternehmer und dem größeren Unternehmer, was unterschiedliche Steuerpflichten nach sich zieht. Je nach Rechtsform kommen weitere Pflichten auf den Selbständigen zu. Das Gewerbe wird beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde angemeldet, welches mit dem Finanzamt eng zusammenarbeitet. Die Berufsgenossenschaft wird anklopfen, wenn sie die Daten des Gewerbetreibenden übermittelt bekommt.

Künstlersozialversicherung

Es gibt einen Fragebogen des Finanzamtes, den der künftige Selbständige herunterladen, ihn sorgfältig ausfüllen und dort wieder abgeben muss. Auch die Krankenkasse muss über die künftige Selbständigkeit in Kenntnis gesetzt werden, was in krankenversicherungsrechtlicher Hinsicht Änderungen nach sich ziehen wird. Für Künstler kommt die Künstlersozialversicherung in Frage, wenn die jeweilige Tätigkeit den Lebensunterhalt vorwiegend sichert. Ein versicherungspflichtiger Job darf daneben allerdings nicht ausgeübt werden, während der Künstler, wie jeder andere auch, im Minijob tätig sein darf. Der Gewerbetreibende trägt die Krankenkasse selbst oder er ist neben seinem versicherungspflichtigen Job selbständig und muss eventuell hinzuzahlen.

Fehler von Anfang an vermeiden

Es gibt viele Dinge zu beachten, um nicht schon in den Anfängen der Selbständigkeit Fehler zu machen und zu scheitern. Wer sich selbständig macht, muss gezielt für sich werben. Das geht mit Flyern und Visitenkarten ganz besonders gut. Denn die Präsenz beim Kunden muss gewährleistet sein. Eine günstige Druckerei gibt es z.B. hier, damit die Kunden schon bald den Laden vor Ort oder den virtuellen Shop einrennen. Wer die Trommel nicht rührt, braucht sich über ausbleibende Aufträge nicht zu wundern. Da nützt die schönste Geschäftsidee nichts, wenn man als Geschäftsmann in spé an der falschen Stelle spart. Wer dies alles beachtet, wird bestimmt schon bald schwarze Zahlen schreiben.

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