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HSK: Bildungspaket startet auch im Kreisgebiet

Hochsauerlandkreis. Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen oder beantragt haben, können zusätzliche Leistungen für Bildungs- und kulturelle Freizeitangebote erhalten. Dieses Bildungspaket soll ermöglichen, dass Kinder und Jugendliche in der Schule und in der Freizeit ohne Einschränkungen mitmachen und teilhaben können.

Damit gibt es auch rückwirkend zum 1. Januar finanzielle Unterstützung für Angebote wie z.B. Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in Kita, Hort und Schule oder Klassenausflüge. Rückwirkende Anträge können bis zum 30. April 2011 gestellt werden.

Der Hochsauerlandkreis und seine Städte und Gemeinden arbeiten mit viel Einsatz daran, den Kindern diese neuen Leistungen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Die Vorbereitungszeit hierfür war sehr kurz, denn Regierung und Opposition haben sich erst nach langen Diskussionen auf die Hartz-IV-Reform geeinigt und den Kommunen erst im Vermittlungsverfahren Ende Februar die neue Aufgabe übertragen. Insofern wird um Verständnis gebeten, wenn nicht gleich alles reibungslos ablaufen sollte.

Um das Bildungspaket bürgernah umsetzen zu können, sind im Hochsauerlandkreis die Jobcenter/Sozialämter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen Anlaufstelle für Familien, die entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt für die Teilhabeleistung im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Hier gilt die Altersgrenze bis einschließlich 17 Jahre.

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet die Übernahme von Kosten für:

  • eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • den persönlichen Schulbedarf in Höhe von jeweils 30 Euro zum 1. Februar und 70 Euro zum 1. August
  • die erforderliche Schülerbeförderung in Ausnahmefällen
  • eine angemessene Lernförderung
  • das Mittagessen in Schulen, Horten, Kitas und der Kindertagespflege (Eigenanteil pro Tag 1 Euro)
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Kursgebühren u.a. für Kulturangebote in Höhe von monatlich maximal 10 Euro).

Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag können aktuell die Leistungen aufgrund fehlender landesrechtlicher Regelungen noch nicht bewilligt werden, die Anträge werden jedoch auch für diese Kinder bereits entgegen genommen.

Wer Fragen hat, kann sich an das Jobcenter oder Sozialamt seiner Stadt bzw. Gemeindeverwaltung wenden. Dort können sind auch entsprechende Antragsvordrucke erhältlich.

Quelle: Pressestelle HSK

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